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Menschenwürdigeres Leben im Alter


"Pflegeknast": 98.119 Fälle von freiheitsentziehenden Maßnahmen in 2010 an Pflegebedürftigen
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk verweist auf die Alternative, den "Werdenfelser Weg"


(23.11.11) - Die deutschen Gerichte haben im vergangenen Jahr in 98.119 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB genehmigt. Dabei geht es nicht um die Inhaftierung von Straftätern. Es geht vielmehr um alte und kranke Menschen, die in Pflegeheimen leben und davor geschützt werden sollen, dass sie sich selbst gesundheitlichen Schaden zufügen.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk auf der Justizministerkonferenz in Berlin: "98.119 Fälle von Bettgittern, Gurtfixierungen oder ruhig stellenden Medikamenten - das ist eine hohe, eine zu hohe Zahl. Dass es heute viele gute Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt, zeigt uns der sogenannte 'Werdenfelser Weg', der vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in Zusammenarbeit mit der dortigen Betreuungsbehörde entwickelt wurde. Ich freue mich, dass ich heute meinen Länderkollegen dieses zukunftsweisende Modell vorstellen kann."

Amtsgericht und Betreuungsstelle haben für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen einen Pool von Verfahrenspflegern gebildet, die über eigene pflegerische Berufserfahrung verfügen und zusätzlich rechtlich geschult wurden. Diese erörtern in jedem Einzelfall mit allen Beteiligten, ob man etwa mit Niederflurbetten, Schutzkleidung oder Bewegungsmeldern eine Fixierung vermeiden kann. Wenn ja, lehnt das Betreuungsgericht den Antrag auf Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen ab und sichert so das Pflegepersonal und die Angehörigen juristisch ab.

Merk sagte: "Die Erfahrungen mit dem Werdenfelser Weg sind hervorragend. Die Zahl der Anträge auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen konnte um etwa 70 Prozent gesenkt werden. Und der Erfolg hat sich längst herumgesprochen: Der Werdenfelser Weg war Thema auf mehreren Betreuungsgerichtstagen und wird inzwischen von immer mehr Gerichten innerhalb und außerhalb Bayerns umgesetzt. Hierfür brauchen wir keine gesetzlichen Änderungen. Denn das Gesetz erlaubt schon heute Freiheitsbeschränkungen nur, wenn sie absolut erforderlich sind. Und das sind sie eben oft nicht, wenn man mit dem Modell des Werdenfelser Wegs wirklich alle pflegerischen Alternativen auslotet. Wir müssen hier als Justizminister den Vorhang in einem Bereich aufziehen, den viele verdrängen oder nicht kennen - zum Schutz unserer älteren und kranken Mitbürger." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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