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Starker Verkaufs- und Provisionsdruck


Bankmitarbeiter werden unter erheblichen Druck gesetzt, was zu einer schlechten Beratung von Bankkunden führt
Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert - Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern


(23.11.11) - Die Beratung von Bankkunden bei Geldanlagen orientiert sich immer noch zu sehr an den Provisionserwartungen der Banken und zu wenig an den Interessen der Kunden. Zu diesem Schluss kamen Gewerkschafter und Verbraucherschützer auf einer Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Unter dem Motto "Umdenken Gegenlenken – Verbraucher und Beschäftigte am Finanzmarkt schützen" diskutierten Vertreter des DGB, der Verbraucherzentrale NRW und ver.di-Betriebsräte aus dem Finanzsektor gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzminister Johannes Remmel über Maßnahmen, um die Bankkunden besser zu schützen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte die rigiden Vertriebs- und Verkaufsvorgaben der Bankmanager, mit denen die Bankmitarbeiter unter erheblichen Druck gesetzt werden: "Die rigiden Verkaufsvorgaben gehören auf den Müll. Sie sind verantwortlich für den starken Verkaufs- und Provisionsdruck, unter dem die Beschäftigten in den Kreditinstituten leiden. Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern." Seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor drei Jahren sei wertvolle Zeit vergeudet worden. Man habe die Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert. "Im Großen zeigt sich das an der ungebrochenen Macht der Ratingagenturen, die ganze Staaten an den Rand des Abgrunds führen können. Im Kleinen zeigt es sich bei den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie bekamen unpassende Finanzprodukte verkauft und mussten teilweise hohe Verluste hinnehmen."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte die notwendige und strategisch wichtige Zusammenarbeit von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften: "Viele Kunden beklagen, dass sie bei Geldanlagen nicht kundengerecht, sondern provisionsorientiert beraten werden. Um dieses Übel an der Wurzel packen und beseitigen zu können, sind wir sehr an einem intensiven Austausch mit den Betriebsräten der Banken interessiert. Denn in erster Linie sind nicht die Mitarbeiter der Banken für die vorherrschende Verkaufspraxis der Anlageprodukte verantwortlich, sondern deren Geschäftsführungen und Vorstände."

Für Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, sind Verbraucher- und Beschäftigtenschutz in den Banken zwei Seiten derselben Medaille. "Die Verbraucher und die Beschäftigten am Finanzmarkt sind gleichermaßen Leidtragende einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben. Sie erwarten zu Recht, dass endlich konkrete Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt und die Zerrissenheit der Beschäftigten zwischen eigener Gewinnmaximierung und fairer, guter Anlageberatung beendet werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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