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Fernsehsender analysieren SmartTV-Besitzer


Vorsicht vor der Funktion "Hybrid Broadcast Broadband TV" (HbbTV) auf internetfähigen TV-Geräten: Datenübertragung startet ohne Wissen der Nutzer
Die so durch Sendeanstalten gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen

(25.06.13) - Informatiker der TU Darmstadt haben gezeigt, dass Sendeanstalten das Nutzerverhalten ihrer Zuschauer mit internetfähigen TV-Geräten ohne deren Wissen auswerten können. Die Forscher stellten ihre am Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) entstandene Arbeit beim Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor.

Neue Fernsehgeräte, sogenannte Smart TVs, können Fernsehen und Internet verbinden. Viele öffentliche und private Sendeanstalten bieten Zuschauern so verschiedene interaktive Zusatzfunktionen. Möglich macht das unter anderem die neue Funktion Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV), die beispielsweise Informationen zum laufenden Programm oder weitere Folgen einer Sendereihe aus der Mediathek zur Verfügung stellen kann. In Deutschland werden bis 2016 voraussichtlich über ein Drittel aller Haushalte einen HbbTV-fähigen Fernseher nutzen.

Die Nutzer dieser Geräte sehen in der Regel eine eingeblendete Information, dass der Sender Zusatzinformationen anbietet. Wer interessiert ist, kann diese über eine Taste auf der Fernbedienung abrufen.

"Was die Nutzer nicht wissen können ist, dass der Fernseher bereits bei der Senderwahl mit dem Server der Sendeanstalt kommuniziert. Von vielen Sendern empfängt er mehrmals pro Minute Inhalte, überträgt aber auch Nutzungsdaten, ohne dass der Zuschauer HbbTV aktiv durch Drücken des Red Buttons nutzt", erklärt Informatiker Marco Ghiglieri.

Die so gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen – insbesondere, da einige Sender die Daten auch Drittanbietern wie Google Analytics zur Verfügung stellen, die detaillierte Nutzeranalysen erzeugen. Diese könnten Sendern vor allem zur Ermittlung von regionalen Einschaltquoten und zur Übertragung personalisierter Werbung dienen. "Nutzeranalysen sind nicht prinzipiell schlecht, wenn die Nutzer über den Zweck informiert sind und die Überwachung mit Zustimmung erfolgt", ergänzt Ghiglieri. Derzeit hat der Nutzer nur die Wahl, Datendienste auf dem Fernseher abzuschalten, verliert aber dadurch auch alle neuen Funktionen. Eine Übersicht des Verhaltens einzelner HbbTV-Sender geben die Autoren in ihrer Veröffentlichung.

"Anbieter und Hersteller müssen lernen, dass Sicherheit und Privatsphäre schon "by Design", also im Entwurfsstadium berücksichtigt werden muss. Nachträgliche Absicherung ist oft teurer und kann das Vertrauen der Kunden erschüttern", sagt Michael Waidner, Cased-Direktor und Professor für Sicherheit in der Informationstechnik.

Appell an Sender und Gerätehersteller: Datenschutz standardisieren
Die Wissenschaftler sind mit den Sendeanstalten im Gespräch und fordern sie auf, sich mit den Geräteherstellern möglichst schnell auf einen Standard mit konkreten, technischen Datenschutzlösungen zu einigen. Eine Datenübertragung soll dann erst nach Aktivierung der HbbTV-Funktion durch den Nutzer möglich sein. In ihrer Veröffentlichung schlagen die Forscher mögliche Gegenmaßnahmen vor. Weiterhin müssen die Daten so übertragen werden, dass kein Angreifer Informationen abfangen und auswerten kann.

Wenn der Standard nicht angepasst wird, ist nicht auszuschließen, dass über zukünftige Funktionen auch kritischere Daten versehentlich oder wissentlich übermittelt werden – beispielsweise, wenn über den Fernseher auch Bezahldienste, private Bilder oder eine integrierte WebCam genutzt werden.

Die Forscher haben ihre Ergebnisse von Dezember 2012 Anfang Mai überprüft. Noch immer zeigen die Sender das gleiche Verhalten, nur die eingesetzten Tracking-Dienste haben sich teilweise geändert. (Technische Universität Darmstadt: ra)

TU Darmstadt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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