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Fernsehsender analysieren SmartTV-Besitzer


Vorsicht vor der Funktion "Hybrid Broadcast Broadband TV" (HbbTV) auf internetfähigen TV-Geräten: Datenübertragung startet ohne Wissen der Nutzer
Die so durch Sendeanstalten gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen

(25.06.13) - Informatiker der TU Darmstadt haben gezeigt, dass Sendeanstalten das Nutzerverhalten ihrer Zuschauer mit internetfähigen TV-Geräten ohne deren Wissen auswerten können. Die Forscher stellten ihre am Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) entstandene Arbeit beim Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor.

Neue Fernsehgeräte, sogenannte Smart TVs, können Fernsehen und Internet verbinden. Viele öffentliche und private Sendeanstalten bieten Zuschauern so verschiedene interaktive Zusatzfunktionen. Möglich macht das unter anderem die neue Funktion Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV), die beispielsweise Informationen zum laufenden Programm oder weitere Folgen einer Sendereihe aus der Mediathek zur Verfügung stellen kann. In Deutschland werden bis 2016 voraussichtlich über ein Drittel aller Haushalte einen HbbTV-fähigen Fernseher nutzen.

Die Nutzer dieser Geräte sehen in der Regel eine eingeblendete Information, dass der Sender Zusatzinformationen anbietet. Wer interessiert ist, kann diese über eine Taste auf der Fernbedienung abrufen.

"Was die Nutzer nicht wissen können ist, dass der Fernseher bereits bei der Senderwahl mit dem Server der Sendeanstalt kommuniziert. Von vielen Sendern empfängt er mehrmals pro Minute Inhalte, überträgt aber auch Nutzungsdaten, ohne dass der Zuschauer HbbTV aktiv durch Drücken des Red Buttons nutzt", erklärt Informatiker Marco Ghiglieri.

Die so gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen – insbesondere, da einige Sender die Daten auch Drittanbietern wie Google Analytics zur Verfügung stellen, die detaillierte Nutzeranalysen erzeugen. Diese könnten Sendern vor allem zur Ermittlung von regionalen Einschaltquoten und zur Übertragung personalisierter Werbung dienen. "Nutzeranalysen sind nicht prinzipiell schlecht, wenn die Nutzer über den Zweck informiert sind und die Überwachung mit Zustimmung erfolgt", ergänzt Ghiglieri. Derzeit hat der Nutzer nur die Wahl, Datendienste auf dem Fernseher abzuschalten, verliert aber dadurch auch alle neuen Funktionen. Eine Übersicht des Verhaltens einzelner HbbTV-Sender geben die Autoren in ihrer Veröffentlichung.

"Anbieter und Hersteller müssen lernen, dass Sicherheit und Privatsphäre schon "by Design", also im Entwurfsstadium berücksichtigt werden muss. Nachträgliche Absicherung ist oft teurer und kann das Vertrauen der Kunden erschüttern", sagt Michael Waidner, Cased-Direktor und Professor für Sicherheit in der Informationstechnik.

Appell an Sender und Gerätehersteller: Datenschutz standardisieren
Die Wissenschaftler sind mit den Sendeanstalten im Gespräch und fordern sie auf, sich mit den Geräteherstellern möglichst schnell auf einen Standard mit konkreten, technischen Datenschutzlösungen zu einigen. Eine Datenübertragung soll dann erst nach Aktivierung der HbbTV-Funktion durch den Nutzer möglich sein. In ihrer Veröffentlichung schlagen die Forscher mögliche Gegenmaßnahmen vor. Weiterhin müssen die Daten so übertragen werden, dass kein Angreifer Informationen abfangen und auswerten kann.

Wenn der Standard nicht angepasst wird, ist nicht auszuschließen, dass über zukünftige Funktionen auch kritischere Daten versehentlich oder wissentlich übermittelt werden – beispielsweise, wenn über den Fernseher auch Bezahldienste, private Bilder oder eine integrierte WebCam genutzt werden.

Die Forscher haben ihre Ergebnisse von Dezember 2012 Anfang Mai überprüft. Noch immer zeigen die Sender das gleiche Verhalten, nur die eingesetzten Tracking-Dienste haben sich teilweise geändert. (Technische Universität Darmstadt: ra)

TU Darmstadt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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