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Wird EU-Datenschutzreform entschärft?


Datenschutz-Compliance: Wenn Unternehmen Daten verlieren, drohen nicht nur Geldstrafen
Versicherung gegen Non-Compliance: Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern


(28.03.13) - Ende Februar stimmte der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments gegen höhere Geldbußen für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen verletzen. Der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgelegte Reformvorschlag der EU-Datenschutzvorschriften hatte Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Stattdessen schlugen die Ausschussmitglieder nun vor, die Festsetzung der Bußgeldhöhe den nationalen Regulierungsbehörden zu überlassen. Iron Mountain vermutet deshalb, dass die Reform weniger streng ausfallen könnte.

93 Prozent aller großen und 76 Prozent aller kleinen Firmen geben zu, dass sie innerhalb der letzten zwei Jahre mit Sicherheitslücken zu kämpfen hatten (PwC: "Information Security Breaches Survey", April 2012. Befragt wurden 447 Unternehmen verschiedener Branchen in UK). Darüber hinaus hat Iron Mountain, Anbieter für Informationsmanagement und Datenschutz, in einer Studie (1) herausgefunden, dass über die Hälfte (53 Prozent) der europäischen Unternehmen davon ausgeht, auch in Zukunft Daten zu verlieren.

Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern. Dabei ist es für den langfristigen Unternehmenserfolg kosteneffizienter, Lücken in den Richtlinien zur Datensicherheit zu schließen und nicht zuzulassen, dass vertrauliche Informationen verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Datenverluste kosten Geld, Markenreputation und Kundenvertrauen
Wie hoch auch immer die Strafen für Datenschutzvergehen in Zukunft sein werden: Die finanziellen Folgen sind nicht das Einzige und Schlimmste, was Unternehmen zu befürchten haben. In der Regel leiden zudem die Markenreputation und das Kundenvertrauen. Denn schlechte Nachrichten verbreiten sich heutzutage schnell – auch und vor allem über die Social-Media-Kanäle. Sogar ein "kleiner" Datenverlust kann also ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Unternehmen haften für ihre Daten(verluste)
Bevor Firmen Datenschutzmaßnahmen einleiten können, müssen sie sich ihrer Verantwortung für die Daten klar werden – wo und in welcher Form auch immer sie diese aufbewahren. Per Gesetz sind sie für ihre Daten – und Datenverluste – verantwortlich. Es ist daher Aufgabe der Unternehmen, ihr Informationsrisiko nachhaltig zu überprüfen, zu organisieren und zu minimieren – als Teil eines Corporate-Information-Responsibility-Programmes (CIR).

Die von der Europäischen Kommission avisierten EU-weiten Datenschutzregeln sehen unter anderem auch vor, dass Firmen schwere Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an die nationalen Aufsichtsbehörden melden müssen. Der Reformvorschlag wird sie folglich dazu zwingen, sich mit ihrem Informationsrisiko auseinanderzusetzen und die Integrität ihrer Daten zu überwachen. Das ist zugegebenermaßen eine Herausforderung, die sich nicht von heute auf morgen bewältigen lässt: Wo und in welcher Form Daten im Unternehmen vorhanden sind, ist in Zeiten von Social-Media und BYOD ("Bring your own device") schwierig zu überblicken.

Es gibt aber bereits "Good-Practice"-Beispiele, die als Vorbild dienen können. In Deutschland müssen Firmen einen Angestellten (oder ein Team) bestimmen, der für den Datenschutz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Die Herausforderung wird sein, alle EU-Staaten dazu zu bringen, Beispielen wie diesem zu folgen.

(1) Opinion Matters für Iron Mountain, Nov./Dez. 2012. Befragt wurden 1.275 Entscheider, darunter 234 aus Deutschland, aus den Bereichen IT, Finanzen und Recht in Deutschland, Frankreich, Spanien, Holland, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (Unternehmensgröße: 50 bis 5.000 Angestellte).
(Iron Mountain: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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