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Outsourcing im Rahmen von Solvency-II-Projekten


Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risk Management bei (Out-)Sourcing-Entscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle
Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements

(19.09.11) - Outsourcing ist im Rahmen von Solvency-II-Projekten ein klarer Mehrwert. Zu dieser Einschätzung kommt Jochen Witte von der microfin Unternehmensberatung aufgrund der aktuellen Praxis bei Versicherern. Der Grund: Seriöses Outsourcing verlange eine genaue Analyse der Prozesse über die Kernbereiche hinaus - und daran fehle es bei vielen Versicherungen bislang. Deshalb führten Sourcing-Projekte regelmäßig zu einer realistischeren Bewertung der eigenen Risiken und damit zu einem effektiveren Solvency-II-Prozess, so der Experte. Voraussetzung allerdings ist eine professionelle Führung der Auslagerung.

"Die Säule 1 von Solvency II, also das Finanzrisiko, haben die Unternehmen in der Regel gut im Griff", so Witte. Anders sehe es hingegen bei Säule 2 aus. "Das Geschäftsrisiko umfasst auch die außerhalb des Kerngeschäftes bestehenden Facetten, denen sich Versicherer in der Vergangenheit aus Sicht des Risikocontrollings nicht mit gleicher Nachhaltigkeit gewidmet haben", berichtet der Experte.

Hier kann ein Outsourcing zum probaten Mittel werden: "In der Praxis werden diese Themen im Wege der Realisierung eines Sourcings, vor allem im Falle eines Outsourcings, erstmals für die Versicherung transparent. Und sie werden beziffer- und messbar", erklärt Witte. Das könne ein guter Sourcing-Partner oft besser bewerkstelligen als das Unternehmen selbst: "Der Outsourcing-Provider betreibt diese Themen jeweils als sein Kerngeschäft. Deshalb kauft der Versicherer nicht nur Kernkompetenz, sondern auch 'Kernkompetenzaufmerksamkeit' ein. Das bedeutet für das Risikomanagement einen klaren Mehrwert, nicht nur im Hinblick auf Solvency II."

Klar ist aber auch: Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risikomanagement bei (Out-)Sourcingentscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle. "Hier darf ein Versicherer nicht unprofessionell vorgehen, sonst ersetzt er einen Unsicherheitsfaktor durch einen anderen. Wenn das Sourcing aber sauber konzipiert und gesteuert wird, führt es nach unseren Erfahrungen regelmäßig zu einer Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements. Ein klarer Wettbewerbsvorsprung", so Witte. (microfin Unternehmensberatung: ra)

microfin unternehmensberatung: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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