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Verschlüsselungslösungen einsetzen!


Vorsicht, Grauzone: Journalistischer Quellenschutz bei staatlichem Zugriff auf Cloud-Speicher
Cloud Computing-Anwendungen
Der Quellenschutz muss der technologischen Entwicklung folgen und auch für Daten in Cloud-Anwendungen gelten


(27.06.13) - Der journalistische Quellenschutz gilt nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur für Daten, die sich in direktem Gewahrsam von Journalisten befinden, nicht jedoch für in Cloud Computing-Anwendungen gespeicherte Daten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hält die Anwendung des Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbotes bei Journalisten auch für Cloud-Daten für zeitgemäß, empfiehlt jedoch in jedem Fall, Verschlüsselungstechnologie zu nutzen.

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Den Quellenschutz für Medienvertreter hat das Bundesverfassungsgericht im Wege der Rechtsprechung bereits 1959 geprägt und regelmäßig weiterentwickelt. Der verfassungsrechtliche Rang wird auf allen Ebenen der Rechtsprechung respektiert. Ein Journalist muss keine Auskunft über die Quelle seiner Informationen geben. Das journalistische Privileg des Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrechts ist in Deutschland in der Strafprozessordnung (§ 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO), in der Zivilprozessordnung (§ 383 Absatz 1 Nr. 5 ZPO) und analog z.B. in der Abgabenordnung (§ 102 Absatz 1 Ziffer 4 AO) geregelt.

Dieser weitgehende Schutz erstreckt sich mittelbar nicht nur auf Informanten, sondern auch auf Materialien, die ein Journalist im Zuge von Recherchen erlangt hat oder erstellt, jedenfalls dann, wenn sie sich auf einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse beziehen. Das Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot nach § 97 Absatz 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht durch Beschlagnahme und Auswertung von Recherchematerial ausgehebelt wird. Sowohl Redaktionsräume als auch der private Bereich eines Journalisten sind vor staatlichem Zugriff geschützt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wies jüngst darauf hin, dass der journalistische Quellenschutz bzw. der entsprechende Schutz vor staatlichem Zugriff allerdings nur für Daten gelte, die sich in direktem Gewahrsam von Journalisten befänden, nicht aber für online gespeicherte Daten, und riet Journalisten, auf solche Speicheranwendungen gänzlich zu verzichten.

Der Hinweis des Bundesdatenschutzbeauftragten ist wichtig, auch wenn die tatsächliche Rechtslage im Ernstfall noch zu interpretieren wäre. Es ist jedoch fraglich, ob Technologieverzicht der richtige Ansatz ist. Journalistischer Quellenschutz ist ein hohes Gut in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen, in dem die freie Presse eine wichtige Wächterfunktion innehat. Gleichzeitig sind gerade Medienvertreter auf die Nutzung von IT angewiesen. Der Quellenschutz muss der technologischen Entwicklung folgen und auch für Daten in Cloud-Anwendungen gelten.

Oliver Dehning, Leiter der TeleTrusT-Arbeitsgruppe "Cloud Security", sagte: "Die Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten unterstreicht einmal mehr die Bedeutung von Verschlüsselung bei online gespeicherten Daten – ganz unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit des Zugriffs Dritter."

TeleTrusT rät Journalisten in jedem Fall, bei Cloud-Anwendungen auf umfassende Verschlüsselungslösungen zurückzugreifen. (TeleTrusT: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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