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Arbeit von Verbraucherorganisationen unterstützen


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kartellbußen sollen Verbraucherarbeit finanzieren und künftig Kartellbußen nicht mehr vollständig dem Bundeshaushalt zugeschlagen werden
Kartellrecht: Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen

(28.06.12) - Kartellbußen sollen künftig zur Finanzierung der Verbraucherarbeit beitragen. Dafür sprachen sich der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, bei einem Gespräch zusammen mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe, aus. Beck und Billen fordern den Bundestag auf, sich in den anstehenden Beratungen zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Votum des Bundesrates anzuschließen. Die Länderkammer hatte sich am 11. Mai für eine entsprechende Verwendung von Kartellbußen ausgesprochen.

Kartellbußen sollen künftig nicht mehr vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Stattdessen soll der Bund aus einem Teil der Gelder ein Sondervermögen anlegen, mit der die Arbeit von Verbraucherorganisationen zweckgebunden unterstützt wird. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen. Die Legitimität dieser Finanzierungsreform unterstreicht auch ein aktuelles, vom nordrhein-westfälischen Verbraucherministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Konstanzer Professors Karl-Heinz Fezer.

Ministerpräsident Kurt Beck: "Starke Verbraucherorganisationen sind ein Grundpfeiler guter Verbraucherpolitik. Die Finanzierung der Verbraucherarbeit muss deswegen auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Es ist deswegen nur recht und billig, Kartellbußen und "Unrechtserlöse", die wegen wettbewerbswidriger und unredlicher Verhaltensweisen von Unternehmen ausgesprochen werden, zukünftig gezielt für Verbraucherschutz und -beratung verwenden zu können. Zumindest ein Teil des Schadens für Verbraucherinnen und Verbraucher kann so wieder gut gemacht werden. Ich fordere deswegen den Bundestag auf, dem Votum des Bundesrates für eine entsprechende Änderung des GWB zu folgen".

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer-Keramik, immer wieder zahlen Verbraucher mehr als sie müssten. Doch selbst wenn Kartellsünder überführt werden, bleiben die Kunden auf ihrem Schaden sitzen. Die Bußgelder landen im Bundeshaushalt und haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist, als ob ein Dieb ein gestohlenes und mit 500 Euro gefülltes Portemonnaie behalten dürfte, wenn er dafür 50 Euro der Polizei überlässt. Die Verbraucher sollten zumindest indirekt von den Kartellbußen profitieren, indem ein Teil dafür genutzt wird, die Verbraucherarbeit zu stärken."

Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Die Aufgaben der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wo früher Monopolisten einen Markt beherrschten, tummelt sich heute eine Fülle von Anbietern. Um Verbrauchern in einem immer komplexer werdenden Umfeld die erforderliche Orientierung und kompetente Hilfe geben zu können, brauchen wir zusätzliche finanzielle Mittel. Die Kartellbußen sind dafür eine legitime Quelle." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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