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Arbeit von Verbraucherorganisationen unterstützen


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kartellbußen sollen Verbraucherarbeit finanzieren und künftig Kartellbußen nicht mehr vollständig dem Bundeshaushalt zugeschlagen werden
Kartellrecht: Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen

(28.06.12) - Kartellbußen sollen künftig zur Finanzierung der Verbraucherarbeit beitragen. Dafür sprachen sich der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, bei einem Gespräch zusammen mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe, aus. Beck und Billen fordern den Bundestag auf, sich in den anstehenden Beratungen zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Votum des Bundesrates anzuschließen. Die Länderkammer hatte sich am 11. Mai für eine entsprechende Verwendung von Kartellbußen ausgesprochen.

Kartellbußen sollen künftig nicht mehr vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Stattdessen soll der Bund aus einem Teil der Gelder ein Sondervermögen anlegen, mit der die Arbeit von Verbraucherorganisationen zweckgebunden unterstützt wird. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, dass 20 Prozent der Kartellbußen in das Sondervermögen fließen. Die Legitimität dieser Finanzierungsreform unterstreicht auch ein aktuelles, vom nordrhein-westfälischen Verbraucherministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Konstanzer Professors Karl-Heinz Fezer.

Ministerpräsident Kurt Beck: "Starke Verbraucherorganisationen sind ein Grundpfeiler guter Verbraucherpolitik. Die Finanzierung der Verbraucherarbeit muss deswegen auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Es ist deswegen nur recht und billig, Kartellbußen und "Unrechtserlöse", die wegen wettbewerbswidriger und unredlicher Verhaltensweisen von Unternehmen ausgesprochen werden, zukünftig gezielt für Verbraucherschutz und -beratung verwenden zu können. Zumindest ein Teil des Schadens für Verbraucherinnen und Verbraucher kann so wieder gut gemacht werden. Ich fordere deswegen den Bundestag auf, dem Votum des Bundesrates für eine entsprechende Änderung des GWB zu folgen".

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer-Keramik, immer wieder zahlen Verbraucher mehr als sie müssten. Doch selbst wenn Kartellsünder überführt werden, bleiben die Kunden auf ihrem Schaden sitzen. Die Bußgelder landen im Bundeshaushalt und haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist, als ob ein Dieb ein gestohlenes und mit 500 Euro gefülltes Portemonnaie behalten dürfte, wenn er dafür 50 Euro der Polizei überlässt. Die Verbraucher sollten zumindest indirekt von den Kartellbußen profitieren, indem ein Teil dafür genutzt wird, die Verbraucherarbeit zu stärken."

Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Die Aufgaben der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wo früher Monopolisten einen Markt beherrschten, tummelt sich heute eine Fülle von Anbietern. Um Verbrauchern in einem immer komplexer werdenden Umfeld die erforderliche Orientierung und kompetente Hilfe geben zu können, brauchen wir zusätzliche finanzielle Mittel. Die Kartellbußen sind dafür eine legitime Quelle." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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