Umsetzung der SatCab-Richtlinie


Bitkom begrüßt EU-Richtlinie für eine zeitgemäße TV-Übertragung
Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt



Der Europäische Rat entschied über die sogenannte SatCab-Richtlinie. Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit heimischem Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Wir begrüßen es sehr, dass die EU den Weg frei macht für zeitgemäßes Fernsehen. Das Ergebnis ist ein großer Gewinn für die Verbraucher. Immer mehr Menschen sind es gewohnt, ihre Videoinhalte überall und auf allen Geräten zu schauen. Das soll künftig auch für lineares Fernsehen innerhalb der EU unkompliziert möglich sein. Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt umgehend in deutsches Recht umsetzen, so dass sie auch für Übertragungen innerhalb Deutschlands zur Anwendung kommt. Entscheidend dafür ist, dass die Richtlinie nicht als Verhandlungsmasse für andere Urheberrechtsthemen wie die stark kritisierten Upload-Filter oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger missbraucht wird. Je eher die SatCab-Richtlinie umgesetzt wird, umso schneller kommt der Komfortgewinn beim deutschen Publikum an."

Zum Hintergrund: Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies konnte bisher dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen konnte, aber nicht in seiner Wohnung über WLAN auf dem Laptop. Die SatCab-Richtlinie reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand – egal ob für klassisches Kabelfernsehen, für IPTV-Angebote oder für Web-TV-Angebote, die losgelöst sind von der anbietereigenen Infrastruktur. Für den Zuschauer wird damit eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 04.06.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen