Gesetzentwurf hat große Schwachstellen: Bitkom warnt vor Schnellschuss bei der Vorratsdatenspeicherung Forderung nach intensivem Dialog statt Eilverfahren
(09.06.15) - Der Digitalverband Bitkom warnt vor dem geplanten Eilverfahren bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und mahnt eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen an. "Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet zweifellos Eingriffe in die Grundrechte. Ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann, muss im intensiven Dialog und nicht durch gesetzgeberische Eilverfahren geklärt werden", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Der EuGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt.
Rechtssicherheit für die Unternehmen sei auch angesichts der erforderlichen Investitionen dringend notwendig. Die anfallenden Kosten schätzt Bitkom auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. "Die bei der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung getätigten Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro sind durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit heute nicht mehr nutzbar", so Rohleder.
Aus diesem Grund fordert Bitkom eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme.
Bislang habe der Gesetzentwurf zudem an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste" oder "Internetzugangsdienst" anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: "Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf, der in einem Eilverfahren kaum möglich ist. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden." (Bitkom: ra)
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
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