Haftungspflicht für die Sicherung der Daten


Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bedroht deutschen IT-Mittelstand
zur Speicherpflicht für IKT-Anbieter sind für mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zumutbar

(09.06.15) - Der veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf scharfe Ablehnung des deutschen IT-Mittelstandes. Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi), sieht vor allem die IT-Mittelständler bedroht: "Die Regeln zur Speicherpflicht für IKT-Anbieter sind für mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zumutbar", betont Grün. "Die Auflagen zur Speicherung der Daten können von Mittelständlern nicht einfach so geleistet werden. So schwebt die vorgesehene Haftungspflicht für die Sicherung der Daten wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen, die jederzeit mit einer Beanstandung rechnen müssen."

Mit der Umsetzung der Regeln zur Speicherpflicht kommen auf den Mittelstand enorme Investitionskosten zu. Hier hilft auch die Möglichkeit eines Antrags auf Entschädigung für die nötigen Investitionen nicht. Denn die entstandenen Kosten zur Umsetzung der Vorgaben werden nur im Fall unbilliger Härten erstattet. Über diese Anträge entscheidet dann die Bundesnetzagentur. Ob solche Kosten erstattet werden, und wie lange es dauert, bis die Unternehmen tatsächlich entschädigt sind, bleibt unklar.

"Durch den nationalen Alleingang mit diesem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entsteht für den IT-Mittelstand Investitions- und Rechtsunsicherheit. Die deutsche IT-Wirtschaft wird im internationalen Wettbewerb noch weiter zurückgeworfen", mahnt Grün. "Die mutmaßliche Schnellverabschiedung eines Gesetzes mit solcher Bedeutung wäre ein weiterer Fehler. Damit wird eine konstruktive Abstimmungsphase abgeschnitten." (Bitmi: ra)

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