Aktualisierung der Buchführungsgrundsätze


Bitkom lehnt Alleingang der Finanzverwaltung bei der elektronischen Buchführung ab
Unternehmen drohen zusätzliche Kosten und neue Bürokratie: Im April 2013 veröffentlichte die Finanzverwaltung einen eigenen Vorschlag zur Überarbeitung der GoBS


(13.06.13) - Bitkom lehnt die Pläne des Bundesfinanzministeriums zu neuen Anforderungen an die EDV-Buchführung in den Unternehmen entschieden ab. Der vorliegende Entwurf eines Schreibens über "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" stellt die Anforderungen allein aus Sicht der Finanzverwaltung dar und ist nicht praxistauglich. "Zwar müssen die geltenden Grundsätze für die EDV-Buchführung, die GoBS, aktualisiert und an den modernen Stand der Technik angepasst werden. Der hierzu vorgelegte Entwurf der Finanzverwaltung kann aber von uns nicht akzeptiert werden", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Er ergänzt: "Die Anforderungen müssen die Wertungen des Handelsrechts und die Arbeitsweise moderner Buchführungssysteme berücksichtigen und dürfen nicht durch Verschärfungen der bisherigen Verwaltungspraxis zusätzliche bürokratische Lasten bei den Unternehmen abladen."

Der Bitkom kritisiert an dem Entwurf der Finanzverwaltung eine teilweise veraltete Sichtweise auf die Arbeitsweise von elektronischen Buchführungssystemen. Aufgrund vieler unklarer, nicht systematisch erläuterter Begriffe und sehr abstrakter und weit gefasster Vorgaben bietet der Entwurf keine Praxissicherheit für die Unternehmen hinsichtlich der Organisation ihrer Buchführung. Somit bleiben die Unternehmen weitgehend im Unklaren darüber, wie sie bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung Beanstandungen ihrer Buchführung vermeiden können.

Soweit die Anforderungen der Finanzverwaltung dagegen deutlich werden, wird ihre Umsetzung vielfach zusätzliche Kosten bei den Buchführungspflichtigen verursachen. Obwohl das Gesetz davon ausgeht, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in erster Linie durch das Handelsrecht bestimmt werden, sind die Besonderheiten des Handelsrechts im Entwurf der Finanzverwaltung kaum berücksichtigt.

"Wir halten es für besonders bedauerlich, dass die Finanzverwaltung den Entwurf der Wirtschaft zur Überarbeitung der GoBS komplett ignoriert", sagt Kempf. Die Wirtschaft hatte ihre Vorstellungen zu den Grundätzen ordnungsmäßiger IT-Buchführung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AVW) erarbeitet und in einem Entwurf für "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz" (GoBIT) zur Diskussion gestellt. Darin werden vor allem die handelsrechtlichen Vorschriften mit Hinblick auf die zeitgemäße Organisation einer EDV-Buchführung interpretiert. Es werden so zum Beispiel die Anforderungen an digitale Belege formuliert oder Erläuterungen zur Verantwortung bei der Auslagerung von IT-Buchführungssystemen gegeben. Das Konzept der von der Wirtschaft entwickelten GoBIT besteht in der behutsamen Fortentwicklung der GoBS und deren Anpassung an die neuen Technologien, so dass keine grundlegende Umstellung der aktuellen Buchführungssysteme erforderlich wird.

Von der Unsicherheit, die der BMF-Entwurf hinterlässt, sind in besonderem Maße auch Unternehmen betroffen, die Dienstleistungen rund um die Buchführung erbringen, etwa Wirtschaftsprüfer oder Anbieter von Software für die Buchführung. Der Bitkom fordert deshalb die Finanzverwaltung auf, die lange Jahre erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortzusetzen und an dem vorliegenden GoBIT-Entwurf gemeinsam mit der AVW weiterzuarbeiten. Ein Alleingang der Finanzverwaltung ist dazu keine Alternative. "Das wäre eine Abkehr von der bisherigen bewährten Praxis, dass Wirtschaft und Verwaltung solche Grundsätze gemeinsam erarbeiten und dann auch gemeinsam tragen", so Kempf.

Zum Hintergrund: Unternehmen, die für ihre Buchführung Informationstechnologie (IT) einsetzen, haben bestimmte Standards zu beachten, die derzeit in den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" niedergelegt sind. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbedürftig, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden haben daher die GoBS zu "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT)" fortentwickelt. Trotz wiederholter Einladungen haben sich Vertreter der Finanzverwaltung an dieser Aktualisierung leider nicht beteiligt. Dennoch fanden fachliche Vorbehalte und Änderungswünsche der Finanzverwaltung weitgehend Berücksichtigung in den GoBIT.

Am 9. April 2013 veröffentlichte die Finanzverwaltung einen eigenen Vorschlag zur Überarbeitung der GoBS, die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)". Darin stellt die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die Buchführung zusammen, die aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein sollen. Die Neuregelung soll bisherige Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und zum elektronischen Datenzugriff nach § 127 Abs. 6 AO zusammenfassen und ersetzen. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen