Bitkom begrüßt Urteil gegen Glücksspiel-Monopol


Nach EU-Gerichtsurteil: Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen
Bitkom: "Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol"


(13.09.10) - Der Hightech-Verband Bitkom hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum staatlichen deutschen Glücksspiel-Monopol begrüßt. "Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das EU-Gericht hatte am 8. September das deutsche Glücksspiel-Monopol für unrechtmäßig erklärt.

"Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention", kommentierte Scheer. Auch viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig.

Der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. "Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol", so Scheer.

Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von Bitkom auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der Bitkom fordert seit langem von den dafür zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: "In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient", erklärte Scheer. "Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln."

Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups im Internet. "Wenn wir solchen Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland", so Bitkom-Präsident Scheer. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen.

Scheer forderte: "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen." In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht bedeutend leichter zu bewerkstelligen.

Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und Online-Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. Das geht aus einer Erhebung von Forsa und Bitkom hervor. Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden.

So nehmen 64 Prozent aller Online-Spielerinnen an Lotto-Angeboten teil – gegenüber 57 Prozent der männlichen Teilnehmer. 28 Prozent der männlichen Web-Glücksspieler beteiligen sich an Poker-Runden, aber nur 9 Prozent der Frauen. Ähnlich sieht der Geschlechter-Unterschied bei Sportwetten aus – 23 gegenüber 8 Prozent. (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen