Neue Umsatzsteuerpflichten bedrohen Online-Handel


Bitkom kritisiert Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2018
Besonders kritisch sieht Bitkom, dass der Nachweis der Finanzverwaltung bis zur Einrichtung eines elektronischen Verfahrens in Papierform ausgestellt werden soll



Eine neue Regelung im Jahressteuergesetz 2018 könnte den Online-Handel schwer belasten. Darauf weist der Digitalverband Bitkom anlässlich der anstehenden Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf hin. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2018 erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen. Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Laut Entwurf können die Marktplatzbetreiber diese Haftung nur vermeiden, wenn sie verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren.

"Der Gesetzesentwurf soll Umsatzsteueransprüche gegenüber Online-Händlern von außerhalb der EU effektiver durchsetzen. Aber die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen", sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern beim Bitkom. Zudem seien die notwendigen Prozesse in den Finanzämtern zur Erteilung des Registrierungsnachweises noch nicht aufgesetzt. "Es ist zu befürchten, dass Online-Händler mehrere Wochen auf ihren Registrierungsnachweis warten müssen", so Kriesel.

Besonders kritisch sieht Bitkom, dass der Nachweis der Finanzverwaltung bis zur Einrichtung eines elektronischen Verfahrens in Papierform ausgestellt werden soll. Kriesel: "Online-Händler auf Papierdokumente zu verpflichten ist nicht nur rückständig, sondern eine enorme zusätzliche Belastung." Viele gut aufgestellte Unternehmen hätten schon Schwierigkeiten, Papierdokumente bruchlos in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Der Papiernachweis soll laut Gesetzentwurf für drei Jahre gültig sein und muss danach erneuert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht des Bitkom der viel zu weite Anwendungsbereich der neuen Regelungen. Mit den sogenannten Betreibern elektronischer Marktplätze meint der Gesetzentwurf letztendlich jede Person, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht. Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern könnte z.B. auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten. "Die Probleme mit Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel sind bereits auf europäischer Ebene erkannt. Die EU hat mit einer entsprechenden Richtlinie darauf reagiert. Warum Deutschland nun kurzfristig noch eine eigene Zwischenlösung auf den Weg bringt, ist nicht nachvollziehbar", sagt Kriesel.

Bitkom hat eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht, die unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Stellungnahme-zum-Jahressteuergesetz-2018.html
(Bitkom: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 19.09.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen