Staatstrojaner: Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden Es geht bei dem Gesetzentwurf nicht allein um die berechtigte Abwägung zweier konkurrierender Schutzgüter: mehr Sicherheit für alle versus weniger Schutz der Privatsphäre des Einzelnen
Zur Gesetzesänderung, die den Einsatz von sogenannten "Staatstrojanern" zur Überwachung der verschlüsselten Messenger-Kommunikation auf Smartphones erlauben soll, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.
Es geht bei dem Gesetzentwurf nicht allein um die berechtigte Abwägung zweier konkurrierender Schutzgüter: mehr Sicherheit für alle versus weniger Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Es ist zu akzeptieren, dass man bei einer solchen Abwägung je nach persönlicher Position und Interessen zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt.
Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war.
Es ist demnach mehr als fraglich, ob die von den Innenministern der Länder und des Bundes gewünschte und vom Bundestag jetzt diskutierten Maßnahmen überhaupt zu einem Mehr an Sicherheit führen. Nicht unwahrscheinlich ist vielmehr, dass das Sicherheitsniveau insgesamt sinkt – und dies obwohl man das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis weiter aushöhlt.
Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann. Keinesfalls sollte eine Gesetzesänderung mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen im jetzt betriebenen Schnellverfahren und unter Verzicht auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussion erfolgen. Wir müssen alles tun für mehr, nicht für weniger Sicherheit in der digitalen Welt." (Bitkom: ra)
eingetragen: 29.06.17 Home & Newsletterlauf: 20.07.17
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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