Nichtgenehmigung des "Google Book Settlement"


US-Urteil gegen Google: Geistiges Eigentum kann nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden
Börsenverein des Deutschen Buchhandels erkennt: "Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht"


(29.03.11) - Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung des U.S. District Court in New York, das "Google Book Settlement" nicht zu genehmigen. "Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht", sagt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. "Das Urteil von Judge Chin zeigt der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann."

Ausdrücklich dankte er allen, die an der Seite des Börsenvereins gegen den Vergleichsvorschlag gekämpft haben, insbesondere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihrer Amtsvorgängerin Brigitte Zypries, den Initiatoren des Heidelberger Appells und den befreundeten europäischen Verlegerverbänden.

"Das Scheitern des von Google angestrebten Vergleichs darf allerdings nicht bedeuten, das Ziel der Digitalisierung des kulturellen Erbes in Buchform aus dem Blick zu verlieren", betonte Honnefelder. "Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren Partnern in Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wort intensiv weiter daran arbeiten, dass vergriffene und verwaiste deutsche Bücher im Internet zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte ihrer Urheber kommt."

So unterstütze und fördere der Börsenverein beispielsweise intensiv das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Die Geschichte:
Der Börsenverein hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Entwurfs eines Google Book Settlement im Oktober 2008 die Tragweite des Vergleichs erkannt und seither wiederholt auf die mit dem Settlement verbundenen Gefahren für Urheber, Verlage und Gesellschaft hingewiesen. Er war maßgeblich an der Entwicklung einer gemeinsamen Lösung für den Umgang mit dem Settlement beteiligt, die von der Verwertungsgesellschaft Wort, dem Verband deutscher Schriftsteller in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie den entsprechenden Institutionen in Österreich und der Schweiz mitgetragen wurde.

Im Auftrag seiner Mitgliedsverlage reichte der Börsenverein gemeinsam mit etlichen europäischen Partnern im August 2009 einen Schriftsatz mit Einwänden ("objections") gegen den ursprünglichen Settlement-Entwurf bei Gericht ein. Im Januar 2010 hat diese vom Börsenverein mit angeführte Gruppe gegen das überarbeitete Settlement erneut Einwände beim U.S. District Court New York vorgebracht.

Weitere Dokumente zum Sachverhalt siehe:
http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=433217
(Börsenverein des Deutschen Buchhandels: ra)

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