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System zur Geldwäschebekämpfung effektiv


Bundeskriminalamt weist Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück
Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeite, würden die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre dokumentieren


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(08.02.10) - In ihrer Ausgabe vom Freitag (5. Februar 2009) berichtet die Bild-Zeitung, dass in einem Berichtsentwurf der internationalen Finanzarbeitsgruppe FATF bei der OECD "potenzielle Sicherheitslücken" bei der Geldwäscheabteilung des Bundeskriminalamts (BKA) angeprangert würden.

Das BKA stellt hierzu fest:
>> Der Berichtsentwurf der FATF ist dem BKA bekannt. Die abschließende Beratung des Berichts wird in der Plenumssitzung der FATF vom 17. bis 19.02.2010 erfolgen.

>> Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die sich abzeichnende Kritik am BKA zurückgewiesen werden: Es gibt keine Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA. So lässt die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards entspricht, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. Selbstverständlich sind alle Liegenschaften des BKA einschließlich der FIU gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.

>> Im Übrigen bemängeln die Prüfer im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung u. a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. Die Prüfer legen hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der Prüfungskriterien zugrunde. Dies ist mit der in Deutschland gewählten dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist. So werden Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet und nicht - wie international weit verbreitet - nur durch eine allein zuständige zentrale "Geldwäschebekämpfungsbehörde".

>> Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.

>> Auch die Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und dass dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren und von Beschlagnahmeverfügungen geführt hat. So wurden 2008 in Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet, die - in der Regel - auch zu Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Dies ist im internationalen Vergleich ein Beleg für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung. (Bundeskriminalamt: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

SEPA: Alleingang und Panikmache Zahlungsverkehrsexperten der Unternehmensberatung Capco warnen vor Panikmache bei der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsformates (Single Euro Payments Area - SEPA). Damit reagiert Capco auf die Forderungen des Bundesfinanzministeriums und von Verbraucherschützern, auch nach der verbindlichen Einführung von SEPA in Deutschland weiterhin die alten Kontonummern und Bankleitzahlen beizubehalten (Bisher gibt es keinen Termin für das Ende nationaler Systeme, erwartet wird aber, dass die Umstellung bis 2012 vollzogen sein wird).

Forderung nach weltweiten Datenschutzstandards Zumindest in einem Punkt ist sich die Politik angesichts der derzeitigen Diskussion um Google Street View, Facebook & Co. einig: Das deutsche Datenschutzrecht, das seinen Ursprung in den 70er-Jahren hat und neuartige Anwendungen wie Geodienste bisher nicht einmal abdeckt, müsse an das Internet-Zeitalter angepasst werden. Dabei gelte es jedoch, das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen der Dienste-Anbieter, Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu halten, betonte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Videoüberwachung als Form der Notwehr Das nach Ansicht des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e. V. (Agad) "maßgeblich von der FDP in der gestrigen Kabinettssitzung durchgesetzte Verbot heimlicher Videoüberwachung von Arbeitnehmern" sei so nicht nicht nachvollziehbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe 2007 für heimliche Videoaufzeichnungen hohe Hürden aufgestellt. Sie seien nur zulässig, wenn sie bei Straftaten oder ähnlich schweren Verfehlungen das letzte erfolgversprechende Mittel sind.

Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:

Lesehilfe zu Transparenzberichten für Pflegeheime Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen.

Zugriff auf verschlüsselte "Blackberry"-Mail Nachdem Meldungen bekannt wurden, wonach RIM (Research In Motion) dem indischen Staat Zugriff auf verschlüsselte Blackberry-E-Mails einräumen will und auch Chat-Dienste auf Blackberry-Devices demnächst überwacht werden können, veröffentliche das Unternehmen folgende Stellungnahme.

Alternativen zur Sicherungsverwahrung Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist entschieden Vorschläge zurück, nach denen die Namen und Aufenthaltsorte von Schwerkriminellen im Internet veröffentlich werden sollen.

Compliance im Gesundheitswesen Das Pharmainstitut Ulm übt Kritik am Procedere im Gesundheitswesen. 50 Prozent aller Aufwendungen des Gesundheitswesens würden verschwendet werden. Der "Kunde" Patient werde lediglich verwaltet und bleibe unmündig.

Erwünscht: Klärung des Begriffs "Diversity" In einer Stellungnahme äußert sich Peter H. Dehnen vom GermanBoardRoom zu den wesentlichen Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter der Fragestellung: "Was wünschen sich Profi-Aufsichtsräte von der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Kommission?" mahnt Dehnen die Schaffung eines eindeutigen Regelwerks und eine Klärung des Begriffs "Diversity" an.

Haftung des Datenschutzbeauftragten Die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG weist auf ein interessanten Problem hin: In der Rechtsprechung ist in den letzten Jahren bemerkenswerter Weise die Auffassung vertreten worden, dass so genannte Compliance-Manager für unter anderem im Unternehmen begangene Rechtsverstöße persönlich strafrechtlich haften. Dies wird damit begründet, dass sie kraft ihres Amtes dazu verpflichtet seien, Rechtsverstöße und Straftaten im Unternehmen zu verhindern. Dies wirft die Frage auf, ob der Datenschutzbeauftragte aufgrund seines gesetzlichen Auftrages dem Compliance-Manager gleich zu setzen ist.

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Unternehmen gegen Datenmissbrauch absichern Steuerdaten-CD-Kauf und Grundgesetz