Bankenaufsicht und Bilanzierung


Bankenverband sieht Überarbeitung der Bankaufsichtsregeln als Schritt in die richtige Richtung
Mit dem vorgestellten Legislativvorschlag überarbeitet die EU-Kommission wesentliche bankaufsichtliche Regeln



"Der Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung bankaufsichtlicher Regeln geht auf den ersten Blick auf die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft ein", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Insbesondere sei zu begrüßen, dass die Kommission die Kapitalunterlegung von Krediten an kleine und mittelständische Unternehmen herabsetzt, die in Europa eine besondere Rolle einnehmen. Auch bei der Ausgestaltung der langfristigen Liquiditätskennzahl (NSFR) greife die Kommission in Teilen die Bedenken der Wirtschaft auf, die bei einer 1:1-Umsetzung der Baseler Regelungen eine deutliche Verteuerung von Absicherungsgeschäften (Derivaten) erwartet. "Gerade für den Mittelstand ist es wichtig, dass Banken auch weiterhin in der Lage sind, ihn ausreichend mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Nur so können wir Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsplätze sichern", betont Kemmer.

Es sei zudem richtig, dass die Europäische Kommission zumindest in Ansätzen auch auf die Probleme kleinerer Institute reagiere. "Diese sind mit der Fülle an Regulierungs­maßnahmen und deren Umsetzung häufig überfordert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die vorgesehenen Erleichterungen bei den Veröffentlichungspflichten und Melde­anforderungen", erläutert Kemmer. Die Kommission tappe dabei nicht in die Falle, gleiche Geschäfte und gleiche Risiken unterschiedlich zu behandeln, nur weil sie von Banken unterschiedlicher Größe getätigt würden, so Kemmer weiter.

"Die Risikokosten eines Kredites bleiben dieselben, egal ob er von einer kleinen oder einer großen Bank vergeben wird. Es kommt allerdings darauf an, kleinere Institute von aufwendigen bürokratischen Pflichten zu entlasten", so Kemmer. Hier hätte sich der Bankenverband mehr Mut gewünscht. "Von einer ‚kleinen Bank‘ erst unter 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme zu sprechen, passt nicht. Erleichterungen bei den Meldepflichten sind auch für Institute mit einfachem Geschäftsmodell und weniger als 10 Mrd. Euro Bilanzsumme sinnvoll", betont Kemmer.

Mit dem vorgestellten Legislativvorschlag überarbeitet die EU-Kommission wesentliche bankaufsichtliche Regeln. Anpassungen erfahren unter anderem die Capital Requirements Regulation (CRR), die Capital Requirements Directive (CRD) sowie die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD). Mit dem Regelungspaket werden von internationalen Regelsetzern bereits verabschiedete Regelungen, wie z. B. die Leverage Ratio oder die Net Stable Funding Ratio (NSFR) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, in Europa umgesetzt. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen