Telekommunikationsgeheimnis in Gefahr?


ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen
Vertreter der Zivilgesellschaft forn ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform



Die Deutsche Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern. Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. Zum Auffinden von "kinderpornografischen" und "terroristischen" Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden.

In einem Gespräch auf Einladung des Bundesjustizministeriums am 21.01.2019 in Berlin kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen einen solchen Versuch der Prinzipienumkehr scharf. Mit Blick auf übliche Verschlüsselungstechnologie wurden die insbesondere von Großbritannien vorangetriebenen Zensurpläne als wirkungslos bezeichnet.

Auch die Ratspläne zur ausufernden Sammlung und Weitergabe von Positions- und Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter sowie zur Zulassung einer Durchleuchtung des Surfverhaltens für Werbezwecke (Tracking) werden kritisch gesehen. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.

Das federführende Wirtschaftsministerium stellte ein baldiges Nachfolgegespräch in Aussicht. Es wurde zuletzt öffentlich vielfach kritisiert, dass bisher fast nur mit Wirtschaftsverbänden über die ePrivacy-Reform gesprochen wurde. Begrüßt wird auch, dass geprüft wird, ob die im Rat eingebrachten Formulierungsvorschläge der Bundesregierung veröffentlicht werden.

Der Wille scheint in der Regierung weiterhin groß zu sein, die ePrivacy-Verordnung zu einem Abschluss zu bringen. Aus Sicht der Verbände ist das überfällig. Dabei ist auf eine bessere Berücksichtigung digitaler Bürgerrechte, wie vom Europäischen Parlament gefordert, zu hoffen.

An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter von

>> Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
>> Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.,
>> Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.,
>> die Datenschützer Rhein Main,
>> Digitalcourage, Digitale Gesellschaft,
>> Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V.,
>> ISOC.DE,
>> Netzwerk Datenschutzexpertise und
>> Verbraucherzentrale Bundesverband.
(DvD: ra)

eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 25.03.19

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen