Bundestag verabschiedete Regelungen zum Brexit - Aufsicht erhält zusätzliche Befugnisse Rechtsicherheit bei laufenden Verträgen gewährleistet
Der Deutsche Bundestag hat das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen mögliche negative Folgen eines harten Brexit vermieden werden. "Wir sind in Deutschland auf einen harten Brexit vorbereitet! Dieses klare Signal hat die Politik mit dem verabschiedeten Gesetz gesendet", erklärte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Bundestag und Bundesregierung zeigen, dass sie bereit sind, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Nachteile für die in Deutschland ansässigen Unternehmen zu vermeiden."
Krautscheid betonte, dass sich die Banken bereits seit Monaten auf einen harten Brexit vorbereiten würden. Unmittelbare Auswirkungen auf Kunden befürchte er daher nicht. Allerdings seien rechtliche Anpassungen notwendig gewesen, die nun mit dem Gesetz geregelt werden. So erhält etwa die Aufsichtsbehörde BaFin die Möglichkeit, durch zielgenaue Maßnahmen sicherzustellen, dass bereits bestehende Finanzgeschäfte fortgeführt werden können. Ohne eine solche Erlaubnis hätte es erhebliche Rechtsunsicherheiten über die Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen zwischen Finanzunternehmen in UK und der EU gegeben.
Mit der Anpassung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener werde zugleich die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland für ausländische Unternehmen erhöht, erklärte Krautscheid. Auch dies sei ein positives Signal, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandortes zu stärken. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 09.03.19 Newsletterlauf: 02.04.19
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In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
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