Datenschützer schockiert über "Datenschutzschild"


Die von der EU-Kommission vorgestellten Dokumente zum sog. EU-U.S.-Privacy Shield stoßen bei der Deutschen Vereinigung für Datenschutz auf Ablehnung
"Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die EU-Kommissare Ansip und Jouravá die Behauptung aufstellen können, das Datenschutzschild entspräche den Anforderungen des EuGH in Sachen Grundrechtsschutz und Rechtsschutzmöglichkeit"

(31.03.16) - Die am 29. Februar von der EU-Kommission vorgestellten Dokumente zum sog. EU-U.S.-Privacy Shield (Datenschutzschild) sind in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) auf ungläubige Irritation gestoßen. Nach Ansicht der DVD ist der Versuch, die US-Regierung zu Zugeständnissen zu veranlassen, die mit den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf personenbezogene Datenübermittlungen von Europa in die USA in Einklang stehen, rundherum gescheitert. Am 6. Oktober 2015 hatte der EuGH die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 aufgehoben, weil dabei die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz igno-riert werden. Nach einer Analyse der (bisher nur in englischer Sprache vorliegenden) umfangreichen Dokumente zeigte sich der Vorstand der DVD schockiert.

Vorstandsvorsitzender Frank Spaeing, sagte: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die EU-Kommissare Ansip und Jouravá die Behauptung aufstellen können, das Datenschutzschild entspräche den Anforderungen des EuGH in Sachen Grundrechtsschutz und Rechtsschutzmöglichkeit. Aus den Dokumenten ergeben sich nicht im Ansatz effektive Begrenzungen der Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden wie die NSA und ebenso keine wirksamen Datenschutzinstrumente gegenüber US-Firmen."

Ergänzend sagte Vorstandsmitglied Thilo Weichert: "Die materiell-rechtlichen Vorgaben des aufgehobenen Safe-Harbors unterscheiden sich nur unwesentlich vom jetzt geplanten Schild. Wer Transparenz sucht, muss – wie bisher bei Safe Harbor – einen Hindernislauf absolvieren, bei dem absehbar das Ziel – die Sicherung eines Grundrechts – nicht erreicht wird. Anstelle von unabhängigen Datenschutzkontrolleuren sollen es das US-Wirtschaftsministerium, die Federal Trade Commission und ein 20-köpfiges "Privacy Shield Panel" richten, das von der EU-Kommission und dem US-Ministerium besetzt werden soll. Die für die Geheimdienstkontrolle vorgesehene Ombudsperson soll nicht wirklich unabhängig, sondern keinen Weisungen der Geheimdienst-Community unterworfen sein. Eine unabhängige Rechtskontrolle, wie sie Art. 47 der Europäischen Grundrechtecharta fordert, sieht anders aus."

Die DVD fordert das Europaparlament, die Artikel-29-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbehörden und den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, unzweifelhaft klarzustellen, dass wegen der dann weiter andauernden digitalen Grundrechtsverstöße bei Datenübermittlungen in die USA die geplante Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission nicht akzeptiert wird. (DVD: ra)

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen