Verbandsklagerecht im Datenschutz


Gesetz zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts"
BvD für stärkere Einbindung der Aufsichtsbehörden Recht auf Unterlassung bietet weitere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung

(08.11.16) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht in dem neuen Gesetz zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" einen weiteren Schritt, um Missbrauch bei personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu verhindern. Die Regelung, die seit Mittwoch gilt, "bietet Verbänden die Möglichkeit, Verbraucher gegenüber Firmen zu schützen, die Kundendaten unrechtmäßig erheben, verarbeiten oder nutzen", sagte BvD-Vorstandsmitglied Rudi Kramer.

Das Gesetz ermöglicht beispielsweise Verbraucherverbänden und Industrie- und Handelskammern, Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Firmen zu erwirken, die Daten von Verbrauchern rechtswidrig verwenden. Allerdings ist dies auf Werbung, Markt- und Meinungsforschung, Auskunfteien, auf die Erstellung von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen sowie auf sonstigen Datenhandel oder vergleichbare kommerzielle Zwecke beschränkt. "Die reine Vertragsabwicklung fällt nicht darunter. Auch der Beschäftigtendatenschutz ist nicht erfasst", erläuterte Kramer.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder werden der Neuregelung zufolge in die Verfahren einbezogen, "allerdings nicht beim einstweiligen Rechtsschutz, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird", sagte Dr. Jens Eckhardt, Vorstandsmitglied und Rechtsexperte im BvD. "Aber gerade bei Unterlassungsklagen und Wettbewerbsrecht werden die meisten Rechtsstreitigkeiten über den einstweiligen Rechtsschutz und häufig ohne mündliche Verhandlung entschieden", erklärte er. "Wir setzen deshalb auf die Einsicht der Gerichte, die Sachkompetenz der Datenschutzaufsichtsbehörden einzubeziehen und mündliche Verhandlungen durchzuführen."

Für Unternehmen werde es jetzt noch wichtiger, sich kompetent durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen, betonten Kramer und Eckhardt. "Datenschutzbeauftragte können Rechtsstreits und damit hohe Rechtskosten verhindern", argumentierten sie. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen