eco-Verband warnt: Neues Kartellrecht darf Internetunternehmen nicht ausbremsen Eine Ausbremsung von Internetunternehmen verkennt die ökonomische Bedeutung der Digitalisierung
Zu den angekündigten Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums das Kartellrecht für die Digitalwirtschaft zu verschärfen sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: "Die Novellierung des Kartellrechts ist angesichts der Digitalisierung und Plattformökonomie grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings muss die Bundesregierung hier darauf achten, dass sich keine Verschiebung zu Ungunsten der gesamten Internetwirtschaft ergibt."
Dies sei bereits im Rahmen der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen passiert. Auch die europäischen Pläne für eine P2B-Verordnung und die Einführung einer Digitalsteuer gingen in eine Richtung, die Internetkonzerne gegenüber der Offline-Wirtschaft grundsätzlich schlechter stelle.
"Eine solche Ausbremsung von Internetunternehmen verkennt die ökonomische Bedeutung der Digitalisierung und ist ein falsches Signal für den deutschen und europäischen Digitalstandort", so Süme weiter.
Gerade in der digitalen Welt kommt es durch schnelle Neudefinition von Märkten häufig zu marktbeherrschenden Stellungen auch kleinerer Unternehmen, die First-Mover-Vorteile ausnutzten. Ein Problem für den Wettbewerb allein kann daraus nicht zwangsläufig abgeleitet werden. eco hat sich im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz dafür ausgesprochen, ein beschwerdegetriebenes Kartellrecht zu fördern, bei dem der Missbrauch der Marktmacht stärker im Fokus steht und bei dem das Bundeskartellamt auf entsprechende Beschwerden oder bei der Feststellung von Marktmachtmissbrauch hin tätig werden kann. (eco: ra)
eingetragen: 22.09.18 Newsletterlauf: 30.10.18
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
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VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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