Erstanwendung der CRR III muss verschoben werden Schon im Frühjahr hatte sich die DK dafür ausgesprochen, den Instituten eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte zu gewähren
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt nachdrücklich die Forderung der Europäischen Kreditwirtschaft (EBIC), den Instituten mehr Zeit für die Umsetzung des sogenannten EU-Bankenpakets (CRR III) zu geben. Mit dem Paket sollen unter anderem die umfangreichen Regelungen zur Finalisierung von Basel III in der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden. Nach den derzeitigen Planungen müssen diese von den Instituten bereits ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden.
Schon im Frühjahr hatte sich die DK dafür ausgesprochen, den Instituten eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte zu gewähren. "Das Gesetzgebungsverfahren hat sich nun leider immer weiter verzögert", stellt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und diesjähriger Federführer der DK fest. "Wenn die umfangreichen Regeländerungen wie geplant anzuwenden wären, verbliebe den Instituten und ihren Dienstleistern selbst bei einer zeitnahen Veröffentlichung finaler Texte nicht mehr ausreichend Umsetzungszeit."
Nach jetzigem Stand ist mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Darüber hinaus müsse die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mehr als 100 Mandate, die ihr durch das Bankenpaket erteilt werden, abarbeiten. Eine sehr große Herausforderung sei in diesem Zusammenhang vor allem, dass die für das Reporting nach den neuen Regeln dringend erforderlichen Meldebögen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vorliegen werden. Aktuell ist noch nicht einmal die öffentliche Konsultation dazu gestartet.
Nach Ansicht der DK würde die EU mit einem späteren Anwendungsbeginn dem Beispiel wichtiger internationaler Finanzplätze wie den USA und dem Vereinigten Königreich folgen. Diese hatten bereits angekündigt, Basel III nicht vor dem 1. Juli 2025 anzuwenden. "Wir befürchten daher erhebliche Wettbewerbsnachteile für die EU-Institute gegenüber ihren Mitbewerbern", so Quinten weiter. Er appelliert an die Bundesregierung, die Position der DK und der gesamten europäischen Kreditwirtschaft nach einer Verschiebung aktiv zu unterstützen. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)
eingetragen: 28.11.23 Newsletterlauf: 31.01.24
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