Kriterien für den DSGVO-Schadensersatz


EuGH klärt Fragen zum immateriellen DSGVO-Schadensersatz
Immaterieller Schadensersatz wegen des Datenschutzverstoßes



In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbraucherinnen und Verbrauchern Schadensersatz wegen eines immateriellen Schadens bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusteht. Im aktuellen Fall wurden in einem Elektrogerätehandel private Daten eines Kunden irrtümlich an einen anderen Kunden ausgehändigt. Der Kläger erhielt seine Daten zwar bereits nach einer halben Stunde zurück, er klagte jedoch trotzdem gegen den Elektrogerätehändler auf immateriellen Schadensersatz wegen des Datenschutzverstoßes. Viele Aspekte rund um den immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO sind bislang ungeklärt, weshalb das Amtsgericht Hagen dem EuGH Fragen zur Auslegung der DSGVO vorgelegt hatte.

Dr. Felix Glocker, Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentiert das Urteil: "Der EuGH legt hier die Schadensersatzregeln der DSGVO zurückhaltend aus. Der Kläger muss nach dem EuGH im Fall nachweisen, dass Dritte tatsächlich von den personenbezogenen Daten Kenntnis erlangt haben. Wenn ein Missbrauch von personenbezogenen Daten nur ein hypothetisches Risiko ist, entsteht ausdrücklich kein Schaden. Dies betrifft viele Fälle in der Praxis, da sich ein tatsächlicher Missbrauch in der Regel nicht nachweisen lässt. Damit konkretisiert der EuGH seine Kriterien für den DSGVO-Schadensersatz und schafft mehr Rechtssicherheit."

Mit Blick auf Unternehmern, die Kundendaten verarbeiten, erklärt der Rechtsanwalt: "Aus Sicht von Unternehmen ist die pragmatische Entscheidung zu begrüßen. Nur bei einer nachweisbaren Kenntnisnahme durch Dritte müssen diese eine Klage auf Schadensersatz nach der DSGVO fürchten. Neben dem Klagerisiko kann aber der Reputationsschaden bei einem unachtsamen Umgang mit Kundendaten groß sein. Es ist weiterhin keine Klagewelle auf der Basis der DSGVO zu erwarten. Deutsche Gerichte haben bisher maximal nur geringe Schadensersatzsummen zugesprochen. Im Durchschnitt waren nach unseren Zahlen 31 Prozent der Klagen auf Schadensersatz nach der DSGVO vor deutschen Gerichten erfolgreich."

Abschließend rät CMS-Anwalt Dr. Felix Glocker: "Unternehmen sollten ihre Prozesse kritisch prüfen, wenn diese Kundendaten nutzen. Am besten ist es, wenn sie Datenschutzverstöße von Anfang an vermeiden. Am wichtigsten hierfür sind regelmäßige Schulungen, klare Prozesse und unabhängige Prüfungen." (CMS Hasche Sigle: ra)

eingetragen: 20.02.24
Newsletterlauf: 22.04.24

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen