naiin will, dass exzessives Mobbing strafbar wird


naiin: "Exzessives Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen"
Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt suizidale Gedanken


(27.01.11) - Die Nichtregierungsorganisation naiin fordert die Einführung eines Straftatbestandes, der exzessives Mobbing gegen Kinder und Jugendliche als besondere Form der psychischen Gewaltausübung ausdrücklich unter Strafe stellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Organisation in den vergangenen Tagen an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie an die zuständigen Minister der Bundesregierung übermittelt hat. Täglich werden nach Angaben von naiin Zigtausende Kinder und Jugendliche in fast jeder Schule in Deutschland erniedrigt, gepeinigt und psychisch gequält. Studien zufolge sind bereits zwischen 15 und 30 Prozent der Schüler betroffen. Im Internet setzt sich das Mobbing zudem außerhalb der Schulzeit sowie in den Ferien fort.

Die Folgen exzessiven Mobbings sind für die jungen Opfer teils sehr gravierend und haben Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben: Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt suizidale Gedanken. Einige zeigen selbstverletzendes Verhalten. Weitere Kinder und Jugendliche unternehmen Suizidversuche, von denen wiederum einige vollendet werden. "Exzessives Mobbing ist eben nicht 'Kinder sind einfach nur Kinder'. Es ist nicht eine einfache Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung, sondern es ist destruktiv, schadet unserer Gesellschaft und ist eine Bedrohung für das gesundheitliche Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher, die auf den Schutz der Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Exzessives Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen", betont Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.

Darüber hinaus fordert die gemeinnützige Organisation vom Gesetzgeber im Besonderen auch das so genannte "Bullicide" unter Strafe zu stellen. Dabei werden Minderjährige – ganz gleich ob online oder offline – mit der Intention gemobbt, sie in den Suizid zu treiben. "Schon die Schwere der Folgen, die exzessives Mobbing in vielen Fällen nach sich zieht, begründet dessen Aufnahme als eigenständiger Straftatbestand in den Straftatenkatalog. Darüber hinaus sind viele Peiniger bereits strafmündig. Der Rechtsstaat sollte daher in die Lage versetzt werden, dieses Phänomen vollumfänglich erfassen zu können", erklärt Dennis Grabowski.

Von einem eigenständigen Straftatbestand erhofft sich naiin zudem klare Signale in die Gesellschaft – ein Signal der Abschreckung an die Täter und deren Elternhäuser, ein Signal der besonderen Wachsamkeit sowie des Engagements an die Schulen und Lehrkräfte sowie ein Signal der Unterstützung an die zahlreichen Opfer. "Die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes wäre natürlich nur ein erster Schritt, dem viele weitere auf Länder- und kommunaler Ebene folgen müssen. Aber dieser erste Schritt – diese weitere Regel für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben und der damit verbundene Konsens, dass Mobbing Unrecht ist – ist im Kampf gegen Mobbing unerlässlich", bekräftigt der naiin-Vorsitzende. (naiin: ra)

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Karenzzeit von bis zu drei Jahren gefordert

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

  • Bitkom zum Data Act

    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

  • Trilog zum Data Act

    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

  • Film- und Fernsehmarkt umfassend fördern

    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen