eco zur USA-Gesetzgebung: Zensur kann in einer freien Welt niemals richtig sein Weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft darf geopfert werden
(26.01.12) - Zu den in den USA debattierten Anti-Piraterie-Gesetzen kommentiert Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft:
"Piraterie muss bekämpft werden, aber dafür dürfen weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft geopfert werden. Man muss es immer wieder betonen: Netzsperren sind nicht das äußerste Mittel der Netzpolitik - das wäre verharmlosend. Netzsperren sind in freien Ländern immer und unter allen Umständen falsch, weil sie Missbrauch Tür und Tor öffnen. Das bedroht Wettbewerb und Grundrechte. Deshalb ist das zensierte Internet ein Zeichen von Diktaturen, nicht von Demokratien. Und: Die Netzsperren sind nur die gefährlichste von vielen gefährlichen Ideen in diesem Gesetzespaket." (eco: ra)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich N. )Mitglied des Deutschen Bundestages) und S. (Mitglied des Bayerischen Landtages) in der "Maskenaffäre" nicht strafbar gemacht haben. Das Handeln der beiden CSU-Politiker erfülle nicht den Straftatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Der BGH bestätigt damit drei Beschlüsse des Oberlandesgerichts München von November 2021.
EU-Parlament und EU-Staaten haben sich auf einheitliche Ladebuchsen an Handys, Tablets und anderen Elektrogeräten geeinigt. Dazu erklärt Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die EU spricht von ‚Ladebuchsen', tatsächlich handelt es sich dabei um Datenschnittstellen, über die sich die Geräte oft auch laden lassen. Die politische Festlegung auf einen technischen Standard wird den Elektroschrott nicht reduzieren, sondern vor allem Innovationen bremsen und läuft dem wichtigen Prinzip der Technologieoffenheit massiv zuwider."
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D), hat seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "EU-Bankenpaket") vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Vorschlägen weicht der spanische Abgeordnete deutlich von der vorgezeichneten Linie der Europäischen Kommission ab. "Die Umsetzung der Vorschläge würde vor allem die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelungen deutlich einschränken. Damit würde die europäische Wirtschaft zu einem Zeitpunkt großer Unsicherheit und hohen Investitionsbedarfs zusätzlich belastet", so Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen Federführers Bundesverband deutscher Banken für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Die Übergangsregeln sahen eine zeitlich begrenzte Reduzierung des Risikogewichtes für bestimmte Kredite vor.
Das Bundesjustizministerium will die Inkasso-Aufsicht zentralisieren und greift mit seinem neuen Gesetzentwurf eine langjährige Forderung des BDIU auf. "Die Stärkung der Aufsicht ist ein so notwendiger wie überfälliger Schritt", kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, das Vorhaben in einer ersten Stellungnahme. "Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle am Inkasso Beteiligten, natürlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher."
Derzeit wird im Innenausschuss des Bundesrats ein Antrag verhandelt, der das Datenschutzrecht in Deutschland reformieren will. Auf Antrag des Bundeslandes Bayern soll unter dem Titel "Entschließung des Bundesrates zur Evaluierung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU" sowohl die vom Bundesinnenministerium durchgeführte Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, DSAnpUG-EU) erweitert als auch eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgenommen werden. Ziel des Vorschlags sind die Erhöhung der Rechtssicherheit und die bürokratische Entlastung von KMU.
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