Umsatzsteuerregelungen für inländische Unternehmen


Sogenannte "Gelangenheitsbestätigung":Piratenpartei fordert Datensparsamkeit und wehrt sich gegen zusätzliche Bürokratie
Piraten: Keine Aufnahme einer Gelangenheitsbestätigung in die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung durch die "Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen"

(22.02.12) - Die Piratenpartei Deutschland lehnt die neuen Umsatzsteuerregelungen für inländische Unternehmen bei Lieferungen in das EU-Ausland ab. Die "Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" führt eine sogenannte "Gelangenheitsbestätigung" in die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ein. Dadurch werde ein sinnloser bürokratischer Aufwand für die deutschen Unternehmen geschaffen und Rechtsunsicherheit erzeugt.

"Wir setzen uns für Transparenz und Datensparsamkeit ein. Eine 'Gelangenheitsbestätigung' ist unverständlich, unsinnig und unnötig", erläutert Rene Brosig, Schatzmeister der Piratenpartei Deutschland, und zweifelt an deren Wirkung: "Wenn diese Regelung den Umsatzsteuerbetrug im Außenhandel reduzieren soll, ist es sicher keine große Hürde, neben einer Rechnung auch eine 'Gelangenheitsbestätigung' zu fälschen. Falls es einen Sicherheitsgewinn gibt, steht dieser in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Bürokratie für inländische Unternehmen."

Die Regelung drohe für Unternehmen ein massives Handelshemmnis darzustellen. Gerade bei Lieferungen von Waren mit geringem Wert sei es kaum möglich, vom Kunden eine Bestätigung zu bekommen, dass er eine Ware erhalten habe. Das habe zur Folge, dass umsatzsteuerfreie Lieferungen innerhalb der EU doch mit deutscher Umsatzsteuer belastet würden. Deutsche Unternehmen verlören somit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Die Piratenpartei fordert, dass die Finanzverwaltung bei Verwaltungsvorschriften gerade auch die Entlastung kleinerer Unternehmen mehr berücksichtigt und den Bürokratieaufwand nicht weiter erhöht.

"Wir sehen diese Verordnung in einer Linie mit den vielen Maßnahmen zur Erhöhung vermeintlicher Sicherheit, die die vorgegebenen Probleme nicht lösen, dafür aber zusätzliche Probleme und Einschränkungen schaffen", sagte Brosig. "Alleine der Begriff 'Gelangenheitsbestätigung' zeigt wie weit die Finanzverwaltung von der Realität entfernt ist."

Hintergrundinformation der Piratenpartei:
"Für alle umsatzsteuerfreien Lieferungen eines deutschen Unternehmens in ein anderes EU-Land wird zukünftig eine sogenannte "Gelangenheitsbestätigung" verlangt. Hierunter versteht die Finanzverwaltung eine schriftliche Bestätigung des ausländischen Kunden, dass er die umsatzsteuerfrei gelieferte Ware empfangen hat. Liegt die Bestätigung nicht vor, drohen dem Lieferanten in Deutschland steuerliche Nachteile.

Eine Zustellungsbestätigung durch den Spediteur oder Paketdienst ist hierfür nicht ausreichend, vielmehr muss der Kunde einen detaillierten Beleg unterschreiben. Unklare Ausführungsbestimmungen erzeugen außerdem Rechtsunsicherheit. Zum Beispiel ist die Frage, wer die Unterschrift für das belieferte Unternehmen leisten darf, nicht geregelt. Ebenso ist unklar, welche Anforderungen an den Nachweis der Echtheit der Unterschrift zu stellen sind.

Es droht also ein massiver Verwaltungsaufwand. Zusätzlich besteht ein erhebliches Risiko, dass es bei angezweifelten Bestätigungen durch den Betriebsprüfer zu Umsatzsteuernachzahlungen für den deutschen Lieferanten kommt. Des Weiteren müsste der deutsche Lieferant Formulare in allen Sprachen der EU mit deutscher Übersetzung vorhalten und darauf hoffen, dass sein Kunde im EU-Ausland nach erhaltener Lieferung dieses in seinem Land unbekannte Formular unterschreibt und dann auch noch zurücksendet."
(Piratenpartei: ra)


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