NetzDG: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz
Das Bundeskabinett verabschiedete die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Unsere Gesellschaft muss sich online wie offline entschieden gegen Hate Speech und Hasskriminalität wenden. Das bedeutet auch, dass soziale Netzwerke kein Ort sein dürfen, in denen in Posts und Kommentarspalten auf illegale Weise gehetzt, beleidigt oder gar zu Straftaten aufgerufen wird. Dass sich die Bundesregierung mit Hass im Netz befasst, ist daher gut und richtig.
Das NetzDG ist dabei aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument - es delegiert lediglich die genuin staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne. Wie wirksam das Gesetz ist – oder auch: wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht. Die Ergebnisse der im ursprünglichen Gesetzestext angekündigten Evaluierung der Maßnahmen nach spätestens drei Jahren liegen noch nicht vor – doch schon jetzt prescht die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der zweiten Novelle zu diesem Gesetz vor.
Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt. Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland. Um Rechtssicherheit für Nutzer und Betreiber zu schaffen, werden jedoch einheitliche, transparente und nachvollziehbare Meldewege und Beschwerdeverfahren benötigt, die die Verhinderung von Hate Speech und kriminellen Inhalten mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in eine ausgewogene Balance bringen. Auch diese Reform wird die Strickfehler des NetzDG nicht beseitigen. Ein kompletter Neuanfang bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wäre besser als diese Endlos-Serie von Reformen." (Bitkom: ra)
eingetragen: 15.04.20 Newsletterlauf: 15.06.20
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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