Krankenkassenbeiträge für arbeitslose Flüchtlinge


Gesundheitsfonds darf nicht weiter geplündert werden
Die hohe einseitige Belastung der Versicherten führt dazu, dass der Erhalt der Gesundheit stark von der Größe des Geldbeutels abhängig ist



"Wir warnen davor, den noch vollen Gesundheitsfonds langsam zu leeren. Die Regierung darf den Beitragszahlern in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alleine die Last aufbürden, die eigentlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Steuerzahler ist." So kommentiert die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, die jüngsten Pläne der Bundesregierung, für die Mehrbelastungen durch den Ausbau der telemedizinischen Infrastruktur und die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen.

Leistungen für das gesamte Gesundheitssystem, wie der Krankenhausstrukturfonds, der Innovationsfonds, die Patientenberatung und die Prävention, müssen aus Sicht des VdK von allen Bürgern bezahlt werden und nicht nur von den GKV-Versicherten. Dazu gehören auch Leistungen wie die Krankenkassenbeiträge für arbeitslose Flüchtlinge. "Finger weg vom Gesundheitsfonds!", mahnt Mascher deshalb.

Statt jetzt auf den Gesundheitsfonds zurückzugreifen, sollte vielmehr die Schieflage in der gesetzlichen Krankenversicherung korrigiert werden. Die hohe einseitige Belastung der Versicherten führt dazu, dass der Erhalt der Gesundheit stark von der Größe des Geldbeutels abhängig ist. Gesundheit muss für alle bezahlbar sein, fordert die VdK-Präsidentin. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen Versicherte über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse derzeit alleine tragen. Wir fordern eine Rückkehr zur Parität, also der Finanzierung des Kassenbeitrags zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so Mascher. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

eingetragen: 03.09.16
Home & Newsletterlauf: 13.10.16

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen