Forderung: Rückkehr zur paritätischen Finanzierung


VdK kritisiert Pläne zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
"Schon heute sind viele Menschen mit Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind, überproportional belastet"

(27.02.14) - Der Sozialverband VdK lehnt die geplante Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung als unzureichend ab. "An der grundsätzlichen Schieflage der Lastenverteilung wird sich damit nichts ändern", kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet." Geplant ist eine Absenkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent, zunächst paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 7,3 Prozent verteilt. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass die damit fehlenden 11 Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen werden.

"Schon heute sind viele Menschen mit Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind, überproportional belastet. Auch wenn die Zusatzbeiträge jetzt keine Kopfpauschale sein sollen und damit etwas sozialer verteilt werden, ändert das nichts daran, dass die Belastung der Versicherten schon heute groß genug ist", sagte Mascher zu den bekannt gewordenen Plänen. Zusatzbeiträge belasten das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker deshalb in besonderem Maße. "Hier erwarten wir wenigstens, dass durch eine Überforderungsklausel der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer begrenzt wird."

Grundsätzlich plädiert der Sozialverband VdK für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung: "Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch die Arbeitgeber und Gutverdienende beteiligen müssen", betont die VdK-Präsidentin. Zudem seien viele Krankheiten nachweislich verursacht durch schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und Überlastung am Arbeitsplatz: "Die Arbeitgeber dürfen nicht aus der Verantwortung genommen. Deshalb dürfen die Arbeitgeber bei der Finanzierung der steigenden Gesundheitskosten auch in Zukunft nicht außen vor bleiben." (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen