Defizite in der IT-Sicherheit abbauen


IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck - Kritik an der Umsetzung
TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. fordert Nachbesserungen

(08.07.15) - Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit der Großen Koalition das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme" ("IT-Sicherheitsgesetz") beschlossen. Der TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt die Initiative für ein solches Bundesgesetz ausdrücklich. Gleichzeitig hält es TeleTrusT für dringend erforderlich, das Gesetz alsbald nachzubessern und zu konkretisieren.

Dass der Gesetzgeber nunmehr einen Vorstoß mit dem Ziel unternommen hat, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen, ist zu begrüßen. Fast täglich zeigen Meldungen zu Sicherheitsvorfällen in Unternehmen und Behörden, dass auch in Deutschland dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der IT-Sicherheit besteht. "In der verabschiedeten Form wird das Gesetz jedoch wenig zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen", sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" und Mitglied des TeleTrusT-Vorstandes.

Das liege nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber weder Bewertungskriterien für die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, noch sonstige Vorgaben zu Mindestanforderungen aufgestellt habe. Das Verhältnis zum technischen Datenschutz sei ebenfalls unklar, so Bartels. Auch die Ausgestaltung der Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen und die Befugnisse des BSI werfen rechtliche und praktische Fragen auf. Die Unternehmen sehen sich vielen unbestimmten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt, die erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen.

Von den großen Betreibern "Kritischer Infrastrukturen" (KRITIS) bis hin zu Betreibern kleiner Webseiten ist eine erhebliche Anzahl von Unternehmen unmittelbar von dem Gesetz betroffen. TeleTrusT wird sich daher dafür einsetzen, die bestehenden Lücken gemeinsam mit allen Akteuren anzugehen und für Unternehmen transparente und handhabbare Anforderungen zu gestalten. (TeleTrusT: ra)

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen