Sonderregeln zur DS-GVO


BvD fordert einheitlichen Datenschutz in den Bundesländern
Berufsverband warnt vor Flickenteppich und Sonderregelungen



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) abweichende Regelungen, die eine bundesweit einheitliche Auslegung nahezu unmöglich machen, erklärte der BvD in Berlin. Für Datenschutzbeauftragte und Bürger sind einheitliche und nachvollziehbare Regeln essentiell. Das Datenschutzziel der Transparenz muss auch für Ländergesetze gelten, verlangte der Berufsverband. Die DS-GVO muss bundesweit einheitlich gelten.

Unterschiedliche Regelungen gibt es derzeit unter anderem bei der Videoüberwachung, in der Forschung und bei den Grundlagen der Datenübermittlungen. Auch an Schulen und Krankenhäusern, die in die Regelkompetenz der Länder fallen, wird Datenschutz unterschiedlich ausgelegt. Das hält der BvD für schwer nachvollziehbar.

Der BvD warnte, Sonderregeln zur DS-GVO dürften nur dort formuliert werden, wo das EU-Gesetz Öffnungsklauseln oder Regelungsbefugnisse vorsieht. Eine solche Öffnung gibt es aber nicht für die Berufung von internen und externen Datenschutzbeauftragten an öffentlichen Einrichtungen.

Nach der Einigung im Bundestag zum neuen Bundesdatenschutzgesetz und der Umsetzung der DS-GVO steht die Überarbeitung der Landesdatenschutzgesetze auf der Agenda. Der BvD wird den Gesetzgebungsprozess in den Ländern begleiten und darauf achten, dass die Vorhaben mit EU- und Bundesrecht konform gehen. (BvD: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 14.09.17

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen