BvD-Verbandstag:Neuer Bundespersonalausweis, Datenschutz in E-Mail-Marketing sowie die neuen Vorschriften zum Umgang mit Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber Der Gesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz im vorigen Jahr mehrfach novelliert und wesentlich strenger gefasst
(21.04.10) - Einschlägige Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) am 23.04.2010 auf seinem diesjährigen Verbandstag in Berlin. Experten aus Datenschutz, Politik, Wirtschaft und Verbraucherberatung berichten in diesem Zusammenhang über aktuelle Themen, darunter: Neuer Bundespersonalausweis, Datenschutz in E-Mail-Marketing sowie die neuen Vorschriften zum Umgang mit Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz im vorigen Jahr mehrfach novelliert und wesentlich strenger gefasst, nicht zuletzt auf Grund von datenschutzrelevanten Vorfällen, worüber auch die Medien ausführlich berichtet haben. Auf die betriebliche und behördliche Praxis hat das neue Gesetz empfindliche Auswirkungen.
Die Pflicht zu Dokumentation und Auskunft ist nun umfangreicher und detaillierter geregelt. Bei Datenpannen und Datenverlust schreibt das Gesetz eine präzise Informationspflicht an Betroffene und Aufsichtsstellen vor. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert hohe Geldbußen.
Diesen Themen widmet sich der Verbandstag, auf dessen Programm auch die Computerforensik, der Datenschutz im medizinischen Betrieb sowie das Gendiagnostik-Gesetz stehen. Eine der Veranstaltungen widmet sich einem BvD-Projekt, das sich an Schüler und Lehrer wendet. Darüber hinaus präsentieren sich auf dem Verbandstag mehrere Firmen mit Spezialthemen rund um den Datenschutz aus IT-technischer und juristischer Sicht.
Den Fachvorträgen in Plenum und Arbeitskreisen schließt sich am späten Nachmittag die jährliche Mitgliederversammlung mit Vorstandsbericht, Wahlen und Beschlüssen zu einer Satzungsänderung an. (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
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Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.
Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.
Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.
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