Kommunikationsdaten für Werbezwecke


DVD begrüßt den Entwurf der ePrivacy-Verordnung, fordert aber Nachbesserungen
Das Offline-Tracking muss vom Nutzer vollständig ausgeschlossen werden können



Bei Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, ist der Datenschutz hinsichtlich der elektronischen Kommunikation ungeregelt geblieben. Dies betrifft z. B. die Verarbeitung von Verbindungs- und Abrechnungsdaten (sog. Metadaten), aber auch den Schutz von Kommunikationsinhalten sowie die Verarbeitung von Standort- und Identifizierungsdaten von eingeschalteten Mobilgeräten. Hierzu hat die Europäische Kommission den Entwurf einer "Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt, der derzeit vom Europäischen Parlament erörtert wird und zu dem bis zum Frühjahr 2018 zwischen den Organen der Europäischen Union Einigkeit hergestellt werden soll, damit die ePrivacy-Verordnung gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten kann.

Die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt das Regelungsvorhaben grundsätzlich und unterstützt den verfolgten Ansatz, zum Zweck des Grundrechtsschutzes der Vertraulichkeit von elektronischer Kommunikation die geltenden, technisch überholten Regelungen umfassend zu modernisieren.

In einer Stellungnahme benennt die DVD aus Datenschutzsicht noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf:

o >> So sollte der Anwendungsbereich der ePrivacy-Verordnung auch auf Anbieter von Kommunikations-Hard- und -Software erstreckt werden.
o >> Für die Verarbeitung von Meta-, Inhalts- und Endeinrichtungsdaten sollte obligatorisch eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgesehen werden.
o >> Die in der DSGVO vorgesehenen Prinzipien des Privacy by Design und des Privacy by Default sind umfassend auf Kommunikationsdienste anzuwenden.
o >> Die Verwendung von Kommunikationsdaten für Werbezwecke sollte nur bei Vorliegen eine Einwilligung des Nutzers erlaubt werden.
o >> Die "Messung des Webpublikums" muss auf konkrete Zwecke beschränkt und der Widerspruchsmöglichkeit durch den Nutzer unterworfen werden.
o >> Das Offline-Tracking muss vom Nutzer vollständig ausgeschlossen werden können.

Die DVD warnt davor, den Einflüsterungen der Werbe-Industrie zu folgen. So haben sich kürzlich europäische Verlage an das Europaparlament mit einem offenen Brief gewandt mit der Forderung, entgegen den von den Nutzern eingestellten Browser-Vorgaben Internet-Metadaten für Werbezwecke nutzen zu können.

Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), sagte: "Die Verleger wollen an den Datenschatz, den sich bisher Google und Facebook für Werbezwecke unter den Nagel gerissen haben. Mit der ePrivacy-Verordnung kann ein Instrument geschaffen werden, dieses globale Werbe-Oligopol zumindest für den europäischen Markt zu zerschlagen und den Nutzern ihre digitale Souveränität zurückzugeben."

Thilo Weichert, Mitglied des DVD-Vorstands, ergänzte: "Kommunikationsdaten sind in unserer digitalisierten Gesellschaft ein zunehmend wertvoller Rohstoff. Es ist nicht im Sinne der europäischen Wirtschaft, die für US-Unternehmen geltenden laxen Regelungen auf alle auszuweiten. Mit einer modernen und wegweisenden Regulierung hat Europa vielmehr die Chance, im Sinne des digitalen Grundrechtsschutzes Standards für den globalen Markt zu setzen."

Werner Hülsmann, stellv. DVD-Vorsitzender, stellte fest: "Der europäische Gesetzgeber sollte sich beeilen, nach der Datenschutz-Grundverordnung auch die Verarbeitung der Kommunikationsdaten auf einem hohen Schutzniveau zu regeln, damit beides zeitgleich in Kraft treten und dadurch Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Dafür muss noch eine weitergehende Abstimmung zwischen diesen beiden Instrumenten erreicht werden."
(DVD: ra)

eingetragen: 28.06.17
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