Kein verlängerter Arm der Finanzverwaltung


DWS-Institut veranstaltete Symposium "Selbstveranlagung – Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes?"
In der Diskussion wurde deutlich, dass auch die Finanzverwaltung einen Übergang auf das angloamerikanische System vermeiden will

(03.02.15) - Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater (DWS-Institut) veranstaltete am 1. Dezember 2014 sein alljährliches Symposium. Es widmete sich dem Thema "Selbstveranlagung – Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes?".

Vorstandsvorsitzender Dr. Horst Vinken eröffnete das Symposium. Anschließend skizzierte Prof. Dr. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", eine Implementierung des Selbstveranlagungsverfahrens in Deutschland. Hierbei stellte er u. a. die rechtshistorischen Bezüge der Abgabenordnung im Rahmen der Selbstveranlagung dar und machte deutlich, dass aus seiner Sicht die Selbstveranlagung de facto bereits Realität sei.

Die aufgeworfenen Thesen wurden während der von Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof und Vorstandsmitglied des DWS-Instituts, moderierten und mit namhaften Experten besetzten Podiumsdiskussion ausführlich erörtert und mit dem Publikum diskutiert.

Podiumsgäste waren Ministerialdirektor Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen; Prof. Dr. Heribert M. Anzinger von der Universität Ulm und Dr. Hartmut Schwab, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht".

In der Diskussion wurde deutlich, dass auch die Finanzverwaltung einen Übergang auf das angloamerikanische System vermeiden will. Dr. Schwab betonte, dass der Berufsstand eine Ausweitung der Selbstveranlagung in Verbindung mit einer Verschärfung der steuerlichen Sanktionsmöglichkeiten ablehnt. Es muss weiterhin zwingend die Möglichkeit gegeben sein, eine von der Finanzverwaltung abweichende, aber gesetzeskonforme Rechtsauffassung zu erklären. Die Steuerberater werden sich nicht zum verlängerten Arm der Finanzverwaltung erklären lassen, sondern Berater des Mandanten und somit unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege bleiben. (DWS-Institut: ra)

DWS-Institut: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen