Betriebssicherheitsverordnung: Im praktischen Fachseminar wird leicht verständlich die neue Rechtslage vermittelt und aufgezeigt, wie die Unternehmen diese zum Vorteil nutzen können Von den Änderungen betroffen sind insbesondere die Regelungen für die sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln, die zukünftig als Schutzziele beschrieben werden
(12.05.15) - Am 01. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich. Bei der Umsetzung der Vorschriften gewährt die BetrSichV zwar einen größeren Handlungsspielraum, gleichzeitig steigen dadurch aber auch die Verantwortung und Risiken für die Unternehmen.
Von den Änderungen betroffen sind insbesondere die Regelungen für die • >> sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln, die zukünftig als Schutzziele beschrieben werden. • >> Prüfung besonders gefährlicher Arbeitsmittel, wie Druck- und explosionsgefährdete Anlagen. • >> Gefährdungsbeurteilung, welche in Zukunft regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden muss.
Damit diese und weitere neue Vorgaben der BetrSichV gesetzeskonform in den Unternehmen umgesetzt werden, gibt es speziell dafür bei der Forum Verlag Herkert GmbH das Seminar "Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 – Rechtssichere Umsetzung der Neuregelungen im Betrieb".
Im praktischen Fachseminar wird leicht verständlich die neue Rechtslage vermittelt und aufgezeigt, wie die Unternehmen diese zum Vorteil nutzen können. Die Expertentipps unterstützen die Fachkräfte bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, dadurch werden die Risiken gesenkt und die betroffenen gewinnen Handlungs- und Entscheidungssicherheit.
Das 1-Tages-Seminar "Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015" kann direkt beim Forum Verlag Herkert gebucht werden. (Forum Verlag Herkert: ra)
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Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.
Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.
Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.
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