Datenschutz und Informationssicherheit


Deutsche Unternehmen ordnen Datenschutzvorfälle als drittwichtiges Compliance-Thema hinter Korruption und kartellrechtlichen Verstößen ein
" 6. Tag der IT-Sicherheit in Karlsruhe": IT-Sicherheit und Datenschutz aus der Compliance-Perspektive

(22.07.14) - Das Thema Datenschutz und Informationssicherheit hat in den letzten Jahren in den meisten Unternehmen deutlich an Bedeutung gewonnen. Um die Unternehmen der Technologie-Region Karlsruhe bei der Umsetzung zu unterstützen, veranstaltet die Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative (KA-IT-Si) gemeinsam mit dem CyberForum e.V., der IHK Karlsruhe und dem Kompetenzzentrum für angewandte Sicherheitstechnologie am KIT (Kastel) seit 2009 jährlich einen "Tag der IT-Sicherheit".

In ihrer Keynote eröffnete Frau Dr. Birte Mössner, Leiterin Corporate Compliance und Datenschutz der EnBW, einen Blick hinter die Kulissen: Zahlreiche Datenschutz-Vorfälle und deren zunehmende Beachtung in der Presse habe in jüngerer Zeit zu hohen Reputations- und in der Folge auch zu wirtschaftlichen Schäden bei den betroffenen Unternehmen geführt. Daher werde Nachlässigkeit in Datenschutzfragen heute von immer mehr Unternehmen als ein Geschäftsrisiko eingestuft – so auch bei der EnBW. Aktuelle Umfragen bestätigen das: Deutsche Unternehmen ordnen Datenschutzvorfälle als drittwichtiges Compliance-Thema hinter Korruption und kartellrechtlichen Verstößen ein.

Die Systematisierung von Datenschutz und IT-Sicherheit im Unternehmen ist allerdings mit Aufwand verbunden – und das birgt Konfliktpotential. In einem "Zwiegespräch" über die erfolgte Zertifizierung eines Rechenzentrums nach dem internationalen Sicherheitsstandard ISO 27000 beleuchteten Ralf Wigand und Torsten Dangel von der Karlsruher TechniData IT-Service GmbH das nicht immer einfache Verhältnis zwischen IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragtem: Ein systematisches IT-Sicherheitsmanagement erfordere dokumentierte Prozesse und nachvollziehbare Maßnahmenumsetzung – ein ungeliebter Zusatzaufwand, dessen Nutzen sich in der Praxis oft erst im Nachhinein erweise.

Nach einer "Networking-Pause" für Gespräche mit Referenten, Fachkollegen und Ausstellern stellte Christoph Schäfer vom Karlsruher Beratungsunternehmen Secorvo Security Consulting GmbH sieben typische Datenschutz-Fallstricke in Marketing und Werbung vor. Auch angesichts der wachsenden Sensibilität für Datenschutzverstöße plädierte Schäfer für den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten im Marketing – und wartete mit Checklisten und Tipps für die Bewegung in diesem verminten Gelände auf. Nach seiner Überzeugung böte sich sogar die Chance, guten Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil zu machen. "Und zum Schluss machen wir das noch schnell sicher" – eine Haltung, die in der Praxis leicht im Desaster endet.

Dr. Matthias Schmidt vom Karlsruher Rechenzentrum der 1&1 Internet AG bewies mit seinem abschließenden Vortrag, dass es auch anders geht: mit einer funktionierenden Sicherheitsorganisation, der systematischen Einbindung von Sicherheit in Entwicklungsprozesse und der ständigen Sensibilisierung der Mitarbeiter. (Secorvo Security Consulting: ra)

Secorvo Security Consulting: Steckbrief

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Meldungen: Markt / Unternehmen

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    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

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    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.

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    Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.

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    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

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