Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre sollten sich unbeeinflusst von privaten Interessen ihrem Amt widmen können Transparency Deutschland fordert Regelung für Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert anlässlich der Beteiligung des Finanzstaatssekretärs Jens Spahn an einem Unternehmen für Steuererklärungs-Software eine Regelung für Unternehmensbeteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre, sofern ein Zusammenhang zwischen Amt und der Unternehmensbranche besteht.
Dazu sagte Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland: "Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre sollten sich unbeeinflusst von privaten Interessen ihrem Amt widmen können. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Bundesregierung muss geschützt werden."
Transparency Deutschland fordert eine Erweiterung des Bundesministergesetzes, um möglichen Interessenkonflikten bei im Amt getroffenen Entscheidungen vorzubeugen. Die Regelung muss entsprechend auch im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) Anwendung finden.
Hintergrund Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG) sieht vor, dass Regierungsmitglieder neben ihrem Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch keinem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens angehören. Die Beteiligung an Unternehmen ist im Bundesministergesetz nicht geregelt. (Transparency: ra)
eingetragen: 22.09.17 Home & Newsletterlauf: 05.10.17
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.
Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.
Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.
mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen