Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Strafrechtliche Bekämpfung von Geldwäsche: Neue EU-Richtlinie muss zügig umgesetzt werden
Geldwäsche macht nicht an nationalen Grenzen halt - Im Gegenteil: Es ist ein internationales Phänomen



Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Oktober 2018 eine neue Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen, die am 12. September 2018 bereits im Europäischen Parlament gebilligt wurde. Die Richtlinie soll die Definition von Straftatbeständen vereinheitlichen, europaweite Mindeststandards bei Sanktionen setzen, juristische Personen stärker in die Verantwortung ziehen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden weiter verstärken.

"Gut, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangeht. Jetzt geht es darum, die Geldwäsche-Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten zügig und konsequent umzusetzen", so Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland.

"Hervorzuheben ist, dass die neue Richtlinie auch darauf abzielt, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Dies soll beispielsweise durch den Ausschluss von öffentlichen Mitteln, die Unterstellung unter richterliche Aufsicht oder gerichtlich angeordnete Auflösungen erfolgen."

Grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit weiter stärken
"Geldwäsche macht nicht an nationalen Grenzen halt. Im Gegenteil: Es ist ein internationales Phänomen. Daher begrüßen wir, dass die EU die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch präzisere Vorschriften und Absprachen noch weiter verstärken will", so Marina Popzov, Leiterin der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland.

Hintergrund
Die neue Richtlinie ergänzt die im Mai 2018 verabschiedete Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und soll innerhalb 24 Monaten national umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption war die Einigung auf die fünfte Antigeldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union im Dezember 2017.
(Transparency: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 10.12.18

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen