Rechtsstaatliche Grundsätze und IT-Technik


Informationsfreiheitsbeauftragte Schleswig-Holstein: Transparenz der Verwaltung auch beim Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz
Pflichten der öffentlichen Stellen, schon vor der Entscheidung für einen Einsatz solcher Verfahren genau zu prüfen, ob dies überhaupt grundrechtskonform möglich ist, denn nicht jede Datenverarbeitung ist erlaubt



In der Verwaltung wird zurzeit geprüft, inwieweit Algorithmen und Verfahren der Künstlichen Intelligenz die Bearbeitung der Aufgaben vereinfachen oder auch erst ermöglichen können. Dabei geht es vielfach nicht um personenbezogene Daten, sondern um Sachdaten, beispielsweise bei Wettervorhersagen, Prüfungen der Stabilität von Brücken oder Planungen von Verkehrswegen und Stromtrassen. Was bedeutet diese Entwicklung für das Recht auf freie Informationen? Was bedeutet dies für das dahinter stehende Prinzip der Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns?

Marit Hansen ist als Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein nicht nur für den Datenschutz zuständig, sondern auch für den Informationszugang im Land. Sie beschäftigt sich mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz und sieht hier einige Herausforderungen: "Entscheidungen der Verwaltungen müssen nachvollziehbar sein – dieser rechtsstaatliche Grundsatz ändert sich nicht, wenn Technik zum Einsatz kommt. Wir brauchen bei jeder verwendeten Technik geeignete Garantien für die Vertrauenswürdigkeit und Qualität – diese Anforderung setzt selbst die heutige Technik nicht ausreichend um, und mit selbstlernenden und sich ständig verändernden Systemen wird es noch schwieriger."

Die Informationsfreiheitsbeauftragte Schleswig-Holstein legt nun zusammen mit weiteren Beauftragten aus Bund und Ländern ein Positionspapier vor, in dem beschrieben wird, welche Anforderungen sich in einer Welt mit dem Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz ergeben. Die Informationsfreiheitsbeauftragten beschreiben darin die Pflichten der öffentlichen Stellen, schon vor der Entscheidung für einen Einsatz solcher Verfahren genau zu prüfen, ob dies überhaupt grundrechtskonform möglich ist, denn nicht jede Datenverarbeitung ist erlaubt. Außerdem betonen sie die Aufgabe der Verwaltung, für ausreichende Transparenz zu sorgen. Dies kann deutlich einfacher sein, wenn die Entwickler solcher Systeme schon im Gestaltungsprozess Transparenzanforderungen einbauen – im Sinne eines "Transparency by Design". Auch die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, bei den Transparenzvorschriften nachzulegen, beispielsweise im Informationszugangsrecht oder in Fachgesetzen.

Marit Hansen freut sich auf die kommende Diskussion: "Das Positionspapier macht den umfassenden Handlungsbedarf deutlich. Wir stehen gerne bereit, um konkret zu besprechen, wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen. Auch Forschungsergebnisse zu Verfahren der Künstlichen Intelligenz, die erklärbar und verständlich werden sollen ("explainable artificial intelligence"), können hier eine wesentliche Rolle spielen. Und natürlich sehe ich nicht nur die Fragen der Informationsfreiheit, sondern auch Herausforderungen für den Datenschutz, wenn Algorithmen und Künstliche Intelligenz personenbezogene Daten verarbeiten." (ULD: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 13.12.18

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