Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab
Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden.
Überprüfung im Bereich Versicherungen Im Bereich der Versicherungsunternehmen leitete die Wettbewerbszentrale auf Grund der eingegangenen Beschwerden eine weitergehende Überprüfung ein: Bei 30 insoweit kontrollierten Versicherungen stellte sie in neun Fällen fest, dass die Vorgaben der europäischen SEPA-Verordnung nicht eingehalten wurden. In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In allen anderen Fällen wurde deren Abgabe bereits angekündigt.
"Das schnelle und effektive Vorgehen der Wettbewerbszentrale in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank und der BaFin zeigt, dass das privatrechtliche System der Selbstkontrolle auf Basis der bestehenden Regelungen gut funktioniert", kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, bei der Wettbewerbszentrale zuständig für den Bereich des Finanzmarktes, diese Entwicklung. "Die Wirtschaftsunternehmen und ihre Verbände sind in der Lage, ohne neue Rechtsregeln und Behörden derartige Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.", erklärt Breun-Goerke weiter.
Die europäische SEPA-Verordnung Nach der europäischen SEPA-Verordnung müssen alle Zahlungsempfänger (Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a.), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA Raumes durchführen zu lassen.
Die Wettbewerbszentrale hatte nach Erhalt erster Beschwerden auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren. (Wettbewerbszentrale: ra) eingetragen: 29.06.17 Home & Newsletterlauf: 26.07.17
Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief
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