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Handel mit sensiblen Daten soll verboten werden


Forderung der Grünen: Aus dem Bundesdatenschutzgesetz soll ein allgemeines Datenschutzgesetzbuch werden: Alle Daten müssten mit einer Herkunftsbezeichnung versehen werden
Beim Datenschutz müsse der Grundsatz gelten: "Meine Daten gehören mir"


(18.09.08) - Das Bundesdatenschutzgesetz soll zu einem allgemeinen Datenschutzgesetzbuch weiter entwickelt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/10216). In Zukunft müsse beim Datenschutz der Grundsatz "Meine Daten gehören mir" gelten.

Wer die informationelle Selbstbestimmung stärken wolle, dürfe das Grundrecht nicht immer durch neue Ausnahmeregelungen aushöhlen.

Betroffene müssten künftig grundsätzlich in die Speicherung und Verwendung ihrer Daten einwilligen, fordern Bündnis 90/Die Grünen weiter. Dieser Grundsatz sei in der Vergangenheit durch zahlreiche gesetzliche Erlaubnisse ausgehöhlt worden. Künftig müsse die ausdrückliche Einwilligung wieder zur Regel, die gesetzliche Erlaubnis zur Ausnahme werden.

Firmen sollen es nicht mehr zur Bedingung eines Vertragsabschlusses machen können, dass die Kunden der Nutzung ihrer Daten zustimmen, obwohl diese für einen Vertragsabschluss gar nicht erforderlich sei. Außerdem fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Handel mit persönlichen Daten anderer grundsätzlich zu beschränken und bei sensiblen Daten ganz zu verbieten sei. "Daten Dritter sollen künftig nur noch dann gehandelt werden dürfen, wenn der Betroffene in diesen Handel ausdrücklich eingewilligt hat", fordert die Fraktion.

Außerdem wird in dem Antrag eine Stärkung der Auskunfts- und Informationsrechte der Betroffenen verlangt. "Bürgerinnen und Bürger sollen künftig wissen, wer über ihre Daten verfügt. Der Datenweg muss nachvollziehbar werden", schreibt die Fraktion. Betroffene müssten grundsätzlich automatisch über eine Datenweitergabe benachrichtigt werden. Alle Daten müssten mit einer Herkunftsbezeichnung versehen werden.

Außerdem regt die Fraktion die Schaffung eines "Datenschutzgütesiegels" an, damit sich die Verbraucher ein besseres Bild vom Datenschutzstandard eines Unternehmens machen könnten. "Wo Datenschutz draufsteht, muss künftig auch Datenschutz drin sein", heißt es in dem Antrag. Gewinne aus Verstößen gegen Datenschutzregelungen sollen abgeschöpft werden.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt neben Gesetzänderungen eine Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Behörde soll organisatorisch und finanziell besser ausgestattet werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

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