Reformvorschläge für die Ärztevergütung


Aktueller Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen
Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt



Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) soll bis Ende dieses Jahres ihre Vorschläge vorlegen. Die Kommission arbeite an einer Reform der ambulanten Honorarordnung für Ärzte (EBM) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Privatversicherung (PKV), heißt es in der Antwort (19/14715) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14227) der FDP-Fraktion.

Ob die Vorschläge umgesetzt werden, wird anschließend entschieden. Die Kommission habe am 22. August 2018 ihre Arbeit aufgenommen und arbeite unabhängig und vertraulich. Die Mitglieder der Kommission erhalten für ihre Mitwirkung an der Erstellung des Berichts eine Vergütung von insgesamt 562.632 Euro.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt. Das Gremium besteht aus 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- und verfassungsrechtliche Expertise verfügen.

Die Einsetzung der sogenannten Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung, die für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen angewendet wird (GOÄ), reformiert werden müssen. Ziel ist ein modernes Vergütungssystem, welches den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet.

Es sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet Bericht soll der Bundesregierung Ende 2019 vorgelegt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20


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