Keine Haftung für fremde Staatsschulden
Italien und die Maastrichtkriterien zum Euro
Wie bewertet die Deutsche Bundesregierung die Auswirkungen des nach den in der Vorbemerkung der Fragsteller genannten Presseberichten zu erwartenden Euro-Austritts Italiens im Hinblick auf die weitere Stabilität und Zukunft der Eurozone?
Eine Haftung für Staatsschulden anderer EU-Mitglieder ist ausgeschlossen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2831). Darin erklärt die Deutsche Bundesregierung: "Es gilt Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach es der Europäischen Union ebenso wie den Mitgliedstaaten verboten ist, für Verbindlichkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates zu haften."
Auf die Frage nach den Auswirkungen eines möglichen Euro-Austritts von Italien antwortet die Bundesregierung, sie beteilige sich nicht an Spekulationen über den Austritt von Mitgliedstaaten aus dem Euroraum. Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung auf die hohe Staatsverschuldung Italiens von 132,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verwiesen, wodurch sich die Frage einer weiteren Mitgliedschaft des Landes in der Euro-Währungsunion stelle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 14.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.