Palliativmedizin der Krankenhäuser


Compliance im Gesundheitswesen: Bundesregierung sieht eine bessere Betreuung schwer kranker Patienten in der Palliativmedizin
Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung

(25.09.13) - Die Versorgung schwer kranker Patienten in der Palliativmedizin ist nach Auskunft der Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren besser geworden. So hätten Versicherte seit 2007 einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativbetreuung. Diese Leistung solle den Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf ermöglichen, im häuslichen Umfeld zu sterben, teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/14554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14449) mit. Nach anfänglichen "Umsetzungsschwierigkeiten" könne mittlerweile von einer "relativ guten Versorgungslage" ausgegangen werden.

Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung. Die Stationen könnten weiter als "Besondere Einrichtungen" vom Fallpauschalensystem ausgenommen werden. Allerdings rechneten die meisten Krankenhäuser mit Palliativversorgung im Rahmen der Vergütung mit diagnosebezogenen Fallpauschalen und ergänzenden Zusatzentgelten ab. Diese Systematik ermögliche "aufwandsgerechte Vergütungen" und begründe keine vorzeitigen Entlassungen schwer kranker Menschen, versicherte die Regierung.

Das Fallpauschalensystem bevorzuge auch nicht Palliativstationen mit einer möglichst kurzen und wenig umfangreichen Versorgung. Es setze vielmehr "Anreize für eine gute palliativmedizinische Versorgung". So könnten Kliniken nur dann ein Zusatzentgelt abrechnen, wenn die Behandlung bestimmte Mindestmerkmale erfülle. In den Fachabteilungen für Palliativmedizin der Krankenhäuser wurden den Angaben zufolge im Jahre 2011 insgesamt rund 27.500 Patienten behandelt. Rund 13.600 Patienten starben in den Kliniken nach einer durchschnittlichen Verweildauer von zehn Tagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen