Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte
Keine Einschränkungen bei der Finanzmarktregulierung
Möglichkeit zur Regulierung werde sogar in allen Abkommen ausdrücklich für beide Vertragspartner festgehalten
(22.04.10) - Durch Freihandelsabkommen sollen die Regulierungsmöglichkeiten der Länder zum Beispiel für die Finanzmärkte nicht eingeschränkt werden. Es bleibe jedem Handelspartner grundsätzlich selbst überlassen, seinen Finanzmarkt zu regulieren.
Die Möglichkeit zur Regulierung werde sogar in allen Abkommen ausdrücklich für beide Vertragspartner festgehalten, teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/973) mit.
Die Bundesregierung bekräftigt in der Antwort ihre Absicht, "alle Finanzmärkte, Finanzprodukte und Finanzmarktakteure einer angemessenen Aufsicht und Regulierung zu unterwerfen".
Die in der EU geltenden Vorschriften zur Beaufsichtigung von Finanzinstituten sollten sogar möglichst in allen Ländern zur Anwendung kommen, mit denen die EU-Freihandelsabkommen schließe. Davon zu unterscheiden sei aber die Marktöffnung im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen von Freihandelsabkommen, die zu wirtschaftlicher Integration und zu Wachstum beitragen solle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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