Harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen


Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses


(10.02.09) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (*) (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. "Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift.

Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind "ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau". Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.

Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen, die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkreditrichtlinie) bis zum 12. Mai 2010.

(*) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen