Nutzen und die Kosten des AGG kaum nachweisbar


Deutsche Bundesregierung äußert ihre Skepsis gegenüber den Anti-Diskriminierungs-Vorschlägen der EU
Einer der Kritikpunkte sei die schwer bestimmbare Reichweite der angedachten Richtlinien


(21.11.08) - Der Nutzen und die Kosten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) können noch nicht wissenschaftlich seriös nachgewiesen werden. Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10728) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10641) bekannt.

Dem Vorschlag von EU-Kommissar Vladimir Spidla, zusätzliche EU-Richtlinien gegen Diskriminierung wegen Alters, sexueller Orientierung, Behinderung oder ethnischer Herkunft zu erarbeiten, stehe die Regierung skeptisch gegenüber.

Einer der Kritikpunkte sei die schwer bestimmbare Reichweite der angedachten Richtlinien.

Angesichts der in dem EU-Vorschlag verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe ließen sich etwa die zusätzlichen Kosten und Verwaltungslasten für kleinere und mittlere Betriebe sowie Selbständige nur schwer ermitteln.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema:
Söder kontra EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Bayern lehnt EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie ab
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz unzureichend
Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Effektive Verteidigung gegen AGG-Hopping
EU-Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
EU will Antidiskriminierungsgesetz novellieren
Nach Lidl: Datenschutz und Mitarbeiterbespitzelung
Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Heißes Eisen: Wärmeplanung

    Die Wärmeplanung ist aus Sicht der Bundesregierung ein strategisches Planungsinstrument, das den Kommunen und den Bürgern aufzeige, wie der Umbau zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelingen kann. Das betonte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Bauausschuss. Eine Debatte wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), als es um das vermeintliche Herausreißen von Heizungen oder Zwangseinbauten gegangen sei, sollte beim Wärmeplanungsgesetz (WPG) (20/8654) vermieden werden, so der Politiker.

  • Lobbykontakten offenlegen

    Kontakte zu Lobbyisten im Zusammenhang mit der Abfassung von Gesetzentwürfen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8088). Danach prüft die Bundesregierung aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages zur Umsetzung eines "exekutiven Fußabdrucks" berücksichtigt werden könnten.

  • Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister

    Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor.

  • Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung

    Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8742).

  • Digitalisierung der Verwaltung

    Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen