Expertenstreit über Hofabgabeklausel


Die Hofabgabeklausel ist diskriminierend, eigentumsfeindlich und fördert die Altersarmut
Zu den Verteidigern der Hofabgabeklausel gehört der Bund der deutschen Landjugend

(07.12.15) - Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (18/6284) der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften. Die Anhörung konzentrierte sich im Wesentlichen auf das Thema der Alterssicherung der Landwirte durch die Hofabgabeklausel. Diese regelt bisher, dass Landwirte mit 65 nur dann die Bauernrente bekommen, wenn sie ihren Betrieb verpachten, verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Nun ist geplant, die Abgabemöglichkeiten zwischen den Ehegatten zu erleichtern, um dadurch auch eigenständige Rentenansprüche der Ehegatten zu stärken.

Zu den Verteidigern der Hofabgabeklausel gehört der Bund der deutschen Landjugend. Deren Vertreterin Marie-Luise Steiner plädierte dafür, das bisherige System beizubehalten. Ohne die Hofabgabeklausel würde eine Hofübergabe häufig erst im hohen Alter passieren. Unternehmerische Verantwortung in jungen Jahren sei aber eine Voraussetzung dafür, "dass wir unsere Betriebe erfolgreich entwickeln", heißt es dazu in der Stellungnahme des Verbandes. Burkhard Möller vom Deutschen Bauernverband bewertete es ebenfalls positiv, dass die von der Bundesregierung geplanten Änderungen an der Alterssicherung der Landwirte an der Hofabgabeklausel nicht grundsätzlich rütteln. Sie verbesserten die rentenrechtliche Situation der Ehegatten von Landwirten und stärkten deren Eigenständigkeit bei den Rentenansprüchen, so die Position des Bauernverbandes.

Kritisch bewertete dagegen Phillip Brändle von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft den Entwurf. "Ich als aktiver Landwirt brauche die Hofabgabeklausel nicht im Geringsten." Zwei Drittel der Landwirte fänden derzeit keinen Nachfolger für die Hofbewirtschaftung, deshalb sei die Klausel nicht mehr zeitgemäß, sagte Brändle. Unterstützt wurde er in dieser Auffassung von dem Landwirt Heinrich Eickmeyer. Eickmeyer, seit Jahren Kritiker der Klausel, betonte: "Die Hofabgabeklausel ist diskriminierend, eigentumsfeindlich und fördert die Altersarmut."

Sie habe außerdem keineswegs zu einer Verjüngung der Altersstruktur unter den Landwirten geführt. Peter Mehl vom Thünen-Institut, einem Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, begrüßte die geplanten Neuregelungen. Dadurch werde die Hofabgaberegelung sehr viel durchlässiger, so dass künftig nur noch etwa ein Drittel der Betriebe davon betroffen sein werden, sagte Mehl. "Die Veränderung der Ehegattenabgabe eröffnet einer großen Zahl von Landwirten zusätzliche Chancen, das Abgabeerfordernis zu erfüllen und Rente zu beziehen, ohne dass sich an der grundsätzlichen Bewirtschaftung des Betriebes etwas ändert", heißt es dazu in seiner Stellungnahme. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen