Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt
Den Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit machen
Nachhaltige Geldanlagen für die Anleger sollen attraktiver werden
Der Finanzmarkt soll strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/14219). Darin heißt es, ein rechtzeitiges Umsteuern habe einen zweifachen Nutzen: "Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein." Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus.
Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden. Der deutsche und der europäische Finanzmarkt sollen zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit gemacht werden: Dazu sollen neben grünen, also nachhaltigen, auch klima- und umweltschädliche Wirtschaftstätigkeiten sowie Abstufungen von Nachhaltigkeit definiert werden. Außerdem soll eine Liste von Ausschlusskriterien etabliert werden, in der festgelegt wird, was unter keinen Umständen als nachhaltig gewertet werden könne. Als Beispiele werden Atomkraft und fossile Energien genannt. Für alle Anlageportfolios des Bundes soll das Divestment aus fossilen Energien sichergestellt werden.
Nachhaltige Geldanlagen für die Anleger sollen attraktiver werden. Gefordert wird zudem ein Bürgerfonds für die zusätzliche Altersvorsorge als Basisprodukt, dessen Anlageportfolio sich an umfassenden und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien ausrichtet. Auch hier sollen Investitionen in fossile Energieunternehmen ausgeschlossen sein. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 15.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.